Manteltarifvertrag Wach Und Sicherheitsgewerbe Bayern

Discussion: Bayern - Urlaub im Sicherheitsgewerbe (zu alt für eine Antwort) Guten Morgen miteinander! Ich bitte Euch um Hilfe zu einer Frage bzgl. des Urlaubs im bayerischen Sicherheitsgewerbe. Ein Bekannter arbeitet bei einer Sicherheitsfirma und hier im Schließdienst bei einer großen Maschinenbaufirma von Montag bis Freitag, regelmäßig das ganze Jahr. Diese Maschinenbaufirma hat den alten Sicherheitsdienst gewechselt und meinen Bekannten hat die neue Sicherheitsfirma übernommen, übernehmen müssen auf Forderung der Maschinenbaufirma. Meinem Bekannten stehen 32 Urlaubstage zu. Er hat nun gestern um Urlaub angesucht - Montag 03. 03. Manteltarifvertrag wach und sicherheitsgewerbe bayern in germany. 2008 - Donnerstag 20. 2008 = 14 Arbeitstage - welcher auch genehmigt worden ist. 18 Tage wurden aber in Ansatz gebracht. Allerdings wurden nicht die Tage von Montag bis Freitag - seine Arbeitswoche - gezählt, sondern die ganze Woche durch, einschließlich aller Samstage, Sonn- und Feiertage. Obwohl er an diesen Tagen nie arbeitet. Kann es sein, dass das so richtig ist?

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In Bayern wurde die früher bei den Regierungen angesiedelten Tarifauskunftsstellen aufgelöst. Es gibt jedoch ein Online-System, über das Rechtsanwälte Zugriff auf das Tarifregister haben, ich weiß nun nicht genau ob das ein Sammelvertrag der Kammern oder des Anwaltsvereins ist. Man kann also einfach mal bei einem Anwalt fragen, ob er diesem System angeschlossen ist. Ob das Ergebnis die Kosten rechtfertigt, lass ich mal offen. Manteltarifvertrag wach und sicherheitsgewerbe bayern 2022. D. Post by Heinz Bucher Mein Bekannter hat am Freitag versucht, von Verdi den Tarifvertrag zu bekommen. Verdi und IHK sind sicherlich die falschen Adressen Post by Heinz Bucher Gibt es keine Möglichkeit, online an den derzeit gültigen Vertrag als Download zu kommen? versuche es doch bitte mal direkt beim BDWS, da die Tarifveträge im Bewachungsgewerbe für Allgemeinverbindlich erklärt sind, sollte eine Mailanfrage Dir sicherlich nähere Auskünfte bringen. Martin Post by Martin Dietrich versuche es doch bitte mal direkt beim BDWS, da die Tarifveträge im Bewachungsgewerbe für Allgemeinverbindlich erklärt sind, sollte eine Mailanfrage Dir sicherlich nähere Auskünfte bringen.

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