Prozesskostenhilfe – Was Ist Das Eigentlich? › Vorlagen Und Anleitungen

Als Nachweis dafür müssen eine Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgegeben und die Angaben mit beispielsweise Kontoauszügen, Einkommensnachweisen oder Bewilligungsbescheiden belegt werden. 2. Der Prozess muss ausreichende Erfolgsaussichten bieten. Wird Prozesskostenhilfe beantragt, prüft das Gericht zunächst, ob der geplante Prozess Aussicht auf Erfolg verspricht. Prozesskostenbeilhilfe kann nur dann gewährt werden, wenn eine reelle Chance besteht, den Prozess zu gewinnen. 3. Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe) - Landeshauptstadt Schwerin. Der geplante Prozess darf nicht den Anschein von Mutwilligkeit erwecken. Anzeige Würde eine Person den Prozess in dieser Form nicht anstreben, wenn sie die Kosten aus eigener Tasche bezahlen müsste, erscheint das Gerichtsverfahren mutwillig. In diesem Fall wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Wo und wie kann Prozesskostenhilfe beantragt werden? Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag gewährt. Dabei setzt sich der Antrag aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen. Der eine Bestandteil ist ein formloser Antrag, durch den die Prozesskostenhilfe als solches beantragt wird.
  1. Hilfe bei der Prozessführung (Prozesskostenhilfe) - Landeshauptstadt Schwerin

Hilfe Bei Der Prozessführung (Prozesskostenhilfe) - Landeshauptstadt Schwerin

Prozesskostenhilfe beantragen – so geht's, Teil 1 Ein Verfahren vor Gericht verursacht Kosten. Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um seine Rechte vor Gericht zu verfolgen oder zu verteidigen, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Anzeige Kommt nach einem Vorfall keine Einigung mit der Gegenseite zustande, landet der Streit nicht selten vor Gericht. Doch ein Rechtsstreit vor Gericht kostet Geld. So fallen zum einen die Gerichtskosten an. Die Gerichtskosten sind die Kosten für das eigentliche Verfahren vor Gericht. Zum anderen können für die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt Anwaltskosten dazukommen. Allerdings kann nicht jeder die Gerichts- und Anwaltskosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Gleichzeitig möchte der Gesetzgeber, dass jeder die Möglichkeit nutzen kann, seine Rechte vor Gericht zu verfolgen oder zu verteidigen. Aus diesem Grund hat er die Prozesskostenhilfe geschaffen. Was es mit dieser Prozesskostenhilfe auf sich hat, wer sie nutzen kann und wie sie beantragt werden muss, erklären wir in einem ausführlichen Beitrag.

Dieses Formular und weitere Hinweise finden Sie auf dem Justizportal. In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig darstellen. Geben Sie auch die eventuell vorhandenen Beweismittel an. Sollten Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können Sie sich an das Gericht oder an ein Rechtsanwaltsbüro wenden. Den Antrag kann auch ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin einreichen. Die zuständige Stelle prüft, ob und in welchem Umfang Sie Verfahrenskosten selbst aufbringen können und ob die anderen Voraussetzungen für die Bewilligung gegeben sind. Dabei entscheidet das Gericht auch darüber, ob Ihnen eine anwaltliche Vertretung beigeordnet wird. Anschließend fasst sie einen Beschluss, über den Sie schriftlich Bescheid erhalten. Der Bescheid enthält Angaben, ob und in welcher Höhe Sie Prozesskostenhilfe erhalten und gegebenenfalls zu Höhe und Anzahl von Raten für die Rückzahlung. Hinweis: Die zuständige Stelle prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Kostenhilfe weiter vorliegen.