Pfändung Erbengemeinschaft Muster

Nehmen die anderen Miterben allerdings an einer einvernehmlichen Nachlassauseinandersetzung mit dem Pfändungsgläubiger nicht teil, so bleibt dem Gläubiger nur der eher steinige Weg einer Auseinandersetzungsklage vor den staatlichen Gerichten gegen die anderen Mitglieder der Erbengemeinschaft. Neben der Herbeiführung der Auseinandersetzung kann der Pfandgläubiger nach § 844 ZPO anstelle der Überweisung des Erbteils bei dem zuständigen Rechtspfleger auch eine andere Art der Verwertung des Erbteils beantragen. Diese anderweitige Verwertung kann beispielsweise in einer Versteigerung des Erbanteils bestehen. Pfändung erbengemeinschaft master in management. Das könnte Sie auch interessieren: Worauf ist zu achten, wenn es mehrere Erben gibt? Die Erbauseinandersetzung unter mehreren Erben – Die Verwaltung des Nachlasses Hat der einzelne Miterbein einer Erbengemeinschaft Anspruch auf Benutzung eines konkreten Nachlassgegenstandes? Über 900 aktuelle Entscheidungen der Gerichte zum Erbrecht Anwalt für Erbrecht Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels Gründer des Erbrecht-Ratgebers Maximilianstraße 2 80539 München Mit Ihrer umsichtigen Hilfe haben wir die Dinge in die richtige Richtung lenken können; entscheidend war dabei vor allem Ihr erstklassiges schriftsätzliches Vorbringen vor dem Nachlassgericht und Ihre zielgerichteten Verhandlungen mit den anderen Parteien zur Beilegung von festgefahrenen Gegensätzen.

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Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen. Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten. Wegen dieser Ansprüche sowie wegen der Kosten und der Zustellungskosten für diesen Beschluss werden die nachstehend aufgeführten angeblichen Forderungen der/des SchuldnerIn an (genaue Bezeichnung der/des DrittschuldnerIn, Firmenbezeichnung, Vor- und Zuname, genaue Anschrift) MITERBEN aus (Bezeichnung des Anspruches) einschließlich der künftig fällig werdenden Beiträge so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. Pfändung einer Erbengemeinschaft (Drittschuldner) Erbrecht. Die Kosten dieses Verfahrens trägt die/der SchuldnerIn gem. § 788 ZPO. Anwaltskosten: Wäre super, wenn mir nochmal kurz jemand bestätigen könnte, dass das so jetzt stimmt... DANKE vielmals!!! #9 12. 02. 2008, 15:26 Hallo zusammen, habe noch eine Frage: Wie lautet denn in diesem Fall die Bezeichnung des Anspruchs?

3. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.