Ausländerrecht Anwalt Berlin

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Gesetzliche Grundlagen im Grundgesetz In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. " Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgern neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit. Außerdem ist das Sozialstaatsprinzip auch noch in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG festgelegt. Dort heißt es: "Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. Kanzlei Lunau: Anwältin für Familienrecht, Straf- & Ausländerrecht Berlin. " Aufgrund der Fülle an Regelungen innerhalb der Verfassung bzgl. des Sozialstaats ist die Gesetzgebung angehalten, bei der legislativen, judikativen und exekutiven Gewalt den sozialen Ausgleich zu berücksichtigen. Sozialstaatsprinzip und soziale Marktschaft Da die Bundesrepublik Deutschland sich am Sozialstaatsprinzip orientiert, wird ihr Wirtschaftssystem/ Wirtschaft auch als soziale Marktwirtschaft bezeichnet.

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So wurde beispielshalber am 1. Januar 2005 das sogenannte Hartz IV als Grundsicherung eingeführt. Das Prinzip des Sozialstaates, aufbauend auf der der sozialen Gerechtigkeit, bildet neben der Garantie auf Menschenwürde sowie der Menschenrechte die Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Staatsziele Menschenwürde, Menschenrechte und Sozialstaatlichkeit genießen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Ewigkeitsgarantie des Art. Das bedeutet, dass diese verankerten Grundrecht nicht durch das Parlament geändert oder aufgehoben werden können. In Art. 20 Abs. 1 GG steht zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes geschrieben: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. " Somit garantiert die Bundesrepublik ihren Bürgern neben den freiheitlich-demokratischen Grundrechten auch die Sozialstaatlichkeit. Sozialstaatsprinzip und soziale Marktschaft/ Sozialpolitik Da die Bundesrepublik Deutschland sich am Sozialstaatsprinzip orientiert, wird ihr Wirtschaftssystem auch als soziale Marktwirtschaft bezeichnet.

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