&Quot;Rosa Lappen&Quot; Muss In Scheckkarte Umgetauscht Werden - Radio Rsg

Aktualisiert: 10. 01. 2022 05:08 -tei- Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150 000 Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum festgelegt. Die Staffelung der Umtauschfristen richtet sich danach, ob ein Karten- oder ein grauer beziehungsweise rosa Papierführerschein umgetauscht werden muss. Für den kommenden Stichtag, 19. Januar 2022, sind lediglich die Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 betroffen. Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Weitere Stichtage: Für Papierführerscheine gilt: 19. Januar 2023 für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964; 19. Remscheid Papierführerscheine werden schrittweise umgetauscht | Remscheid. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970; 19. Januar 2025 für die Geburtsjahrgänge 1971 und später; 19. Januar 2033 für die Geburtsjahrgänge 1953 und früher.

  1. Führerscheinstelle Remscheid - Fahrerlaubnisbehörde Remscheid
  2. Remscheid Papierführerscheine werden schrittweise umgetauscht | Remscheid

Führerscheinstelle Remscheid - Fahrerlaubnisbehörde Remscheid

Die Verpflichtung zum Umtausch in den EU-Kartenführerschein beginnt also mit den Geburtsjahrgängen 1953 – 1958. Alle Führerscheine dieser Geburtsjahrgänge, die bis zum 31. 12. 1998 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. 2022 in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Das gilt außerdem: Bei den Führerscheinen, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, kommt es auf das entsprechende Ausstellungsjahr des Führerscheins a (Kasten links). Um allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen, hat die Fahrerlaubnisbehörde Remscheid seit Oktober ein zusätzliches Büro nur für den Umtausch der alten Führerscheine in den aktuellen EU-Kartenführerschein eingerichtet und das Terminkontingent entsprechend erhöht. Die Stadt Remscheid hat für diese Aufgabe zwei zusätzliche Kräfte abgestellt. Führerscheinstelle Remscheid - Fahrerlaubnisbehörde Remscheid. Passende Termine können ab sofort online auf der Remscheider Homepage (Termine buchen → Fahrerlaubnisangelegenheiten → Führerscheinstelle → Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten → Umtausch EU-Kartenführerschein) gebucht werden.

Remscheid Papierführerscheine Werden Schrittweise Umgetauscht | Remscheid

Begonnen wird die Umtauschphase mit Fahrerlaubnisinhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Bitte tauschen Sie Ihre Papierführerscheine um! Wenn Sie wissen möchten, bis wann Sie spätestens Ihre Papierführerscheine umgetauscht haben müssen, nutzen Sie einfach unseren Führerscheinumtausch-Rechner. Führerscheinumtausch-Rechner In welchen Fällen brauche ich sonst noch einen EU-Kartenführerschein? In folgenden Fällen müssen Sie ebenfalls einen EU-Kartenführerschein beantragen: -Internationaler Führerschein -Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung -Namensänderung im Führerschein -Fahrlehrer*innenschein Kann ich den alten Führerschein (grau/rosa) noch im Ausland nutzen? Bei der Antragstellung des EU-Kartenführerscheins wird Ihr alter Papierführerschein (grau/rosa) auf eine Restlaufzeit von 6-8 Wochen befristet. Dies kann zu Problemen führen, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug ins Ausland fahren. Wir empfehlen Ihnen, den Umtausch in einen Zeitraum zu legen, in dem Sie kein Kraftfahrzeug im Ausland führen müssen.

Bitte den Butten „Umtausch EU-Kartenführerschein“ nur für diesen Zweck betätigen! Sollten Sie mehrere Anliegen haben – zum Beispiel Erweiterung, Verlängerung, internationaler Führerschein – ist dies über diesen gebuchten Termin nicht möglich! Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Termin (Gebühren: 25, 30 Euro) mit: - Personalausweis oder Reisepass - bisheriger deutscher Führerschein - 1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto), Passfotoautomat ist im Haus vorhanden - gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Remscheid gemacht wurde, siehe Hinweis unten. Haben Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Fahrerlaubnis Ihren Wohnsitz nicht in Remscheid gehabt, sind bei der Fahrerlaubnisbehörde Remscheid keine Daten vorhanden. Sie müssen sich in diesem Fall an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheines wenden und eine Karteikartenabschrift anfordern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Fahrerlaubnis zwar in Remscheid erstmalig erworben haben, dann aber in der Folgezeit von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben.