Vorbehaltene Tätigkeiten Pflege

Das Gesetz bringt einige grundsätzliche Neuerungen mit sich: Neue Berufsbezeichnung (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) Vorbehaltene Tätigkeiten ein zeitgemäßes Ausbildungsziel die hochschulische Ausbildung als zweiten Zugangsweg zum Beruf die Generalistik mit Vertiefung (und 2 Sonderabschlüssen) Ausbildungsfonds (Wegfall Schulgeld) Kernpunkt des Gesetzes ist die generalistische Ausbildung. Damit ist gesichert, dass alle Absolventen/innen mit dem generalistischen Berufsabschluss innerhalb der EU einen Rechtsanspruch darauf haben, den Abschluss automatisch anerkannt zu bekommen. Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, erwirbt die Berufsbezeichnung Pflegefachmann/Pflegefachfrau. In der beruflichen Ausbildung können die Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn entscheiden, ob sie eine Vertiefung wählen. Generalistik - Viele offene Fragen zu Vorbehaltstätigkeiten. Die Möglichkeiten der Vertiefung sind Langzeitpflege und pädiatrische Pflege. Wird eine Vertiefung gewählt, ist dies neben der Berufsbezeichnung in der Urkunde aufzunehmen. D etails zur generalistischen Ausbildung, zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie zur Ausbildungsfinanzierung gibt's in unserer Inforeihe zum Pflegeberufegesetz Häufige Fragen zum Pflegeberufegesetz Das sind Tätigkeiten, die nur Personen mit einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ausführen dürfen.

Vorbehaltene Tätigkeiten Pflegeberufegesetz

Neues Pflegeberufegesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft / Schreibt erstmals Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachpersonen gesetzlich fest / VdPB sieht Chance und Herausforderung zugleich München, 10. Vorbehaltene tätigkeiten pflegeberufegesetz. 10. 2019 – Die professionelle Pflege in Deutschland steht mit dem neuen Pflegeberufegesetz vor einem Paradigmenwechsel – vom 1. Januar 2020 an wird nicht mehr zwischen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege unterschieden, sondern stattdessen generalistisch und damit nach einem umfassenderen Pflegeverständnis ausgebildet. Zugleich definiert das neue Gesetz erstmals Vorbehaltsaufgaben für staatlich geprüfte Pflegefachpersonen, Tätigkeiten also, die ab dann weder Ärzte noch Assistenz- oder Hilfskräfte übernehmen dürfen, sondern ausschließlich dreijährig oder akademisch ausgebildete Fachkräfte mit entsprechendem Abschluss. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) sieht in den Vorbehaltsaufgaben die große Chance und Herausforderung, durch mehr Autonomie für Pflegefachpersonen die Attraktivität des Berufsbildes zu stärken.

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