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Privates Personenversicherungsrecht Auch gegenüber privaten Versicherungen können Ansprüche entstehen zum Beispiel aus Versicherungen gegen Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung. Oft entstehen rechtliche Schwierigkeiten beim Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung oder umgekehrt. Wir beraten Sie gern, rufen Sie uns einfach an. Offene Sprechstunde | Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.. Mehr zum Sozialrecht Sie suchen weitergehende Informationen zum Sozialrecht? Hier haben wir einiges für Sie zusammengestellt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an. Behinderung Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Hartz 4 und Sozialamt Erben und Sozialamt Behindertentestament Bedürftigentestament Elternunterhalt Und hier finden Sie Informationen zu unseren weiteren Fachgebieten: Erbrecht Familienrecht

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Sozialrechtliche Ansprüche entstehen zum Beispiel gegenüber den Trägern der Sozialversicherung: Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Rehabilitationsträger oder Pflegekassen. Auch gegenüber staatlichen Leistungsträgern können Ansprüche entstehen: JobCenter und SGB-II-Arbeitsgemeinschaften (ArGe), Jugendamt, Versorgungsamt, Sozialamt, Familienkasse, BAföG-Amt, Wohnungsamt, Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschusskasse und viele andere. Ein weiterer wichtiger Bereich des Sozialrechts sind neben den Leistungen der Sozialversicherung auch die sozialrechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Parteien. Sozialrecht anwalt berlin kostenloser counter. Dazu gehören beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Krankenkassen als Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die Rentenversicherung bei der Betriebsprüfung, die freiwillig oder pflichtversicherten Selbständigen und die Sozialversicherungsträger. Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen, die Beurteilung des Status von Arbeitnehmern oder Auftragnehmern und die Beurteilung der Versicherungspflicht von Selbständigen werden durch das Sozialversicherungsrecht geregelt.

Bestehen arbeitsrechtliche Probleme oder Fragen? Hierfür sind wir der richtige Ansprechpartner! Als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe e. V. können Sie auf unsere Unterstützungsleistungen zählen. Insbesondere durch eine kostenlose persönliche Rechtsberatung stehen wir Arbeitnehmern im außergerichtlichen Bereichen zur Seite. Hierzu zählen unter anderem: Erhalt einer Abmahnung oder Kündigung Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags Mobbing Fragen zu Arbeitszeugnissen und Problemen mit Gehaltsabrechnungen prozessvorbereitenden Angelegenheiten Fragen zur Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung Diese kostenfreien Beratungen finden ausschließlich durch ehrenamtlich tätige Rechtsanwälte statt, welche viel Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht haben. Wir bitten um Verständnis, dass die kostenfreien Beratungen ausschließlich unseren Mitgliedern im ArbeitnehmerHilfe e. Sozialrecht anwalt berlin kostenlos online spielen. vorbehalten sind. Selbstverständlich können Sie unserem ArbeitnehmerHilfe e. schnell und unkompliziert beitreten und somit auch die Vorteile dieser Mitgliedschaft nutzen.