Was Tun Nach Der Ausbildung

Besonders gute Aussichten auf einen Ausbildungsplatz haben Hauptschüler im Handwerk, Bauwesen, Handel, in technischen Berufen sowie in der Hotel- und Gastronomiebranche. Wer keinen Ausbildungsplatz findet, kann an einer der bereits vorgestellten Maßnahmen zur Berufsvorbereitung teilnehmen, ein Praktikum machen oder einen Freiwilligendienst wie FSJ oder FÖJ ableisten. Tipp: Auch in Sozial- und Pflegeberufen haben Hauptschüler gute Chancen. Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist dafür eine gute Grundlage. Was tun nach der ausbildung in der. Wer gerne lernt, kann natürlich auch weiter zur Schule gehen und seinen qualifizierten Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife machen und sich damit noch mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Mittlerer Schulabschluss: Möglichkeiten für Realschülerinnen und -schüler Schulabgänger mit Realschulabschluss haben sehr viele Möglichkeiten, ihre berufliche Laufbahn zu gestalten: Sie können eine schulische oder duale Ausbildung beginnen, ein Praktikum machen oder einen Freiwilligendienst ableisten.

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»Aufstockendes« ALG II bedeutet, dass Dir die Differenz zwischen Deinem ALG I und dem, was Dir an ALG II zusteht, zusätzlich ausbezahlt wird. Wenn Du unter 25 Jahre alt bist und noch zu hause bei Deinen Eltern wohnst oder verheiratet bist bzw. in einer »eheähnlichen« Partnerschaft lebst, dann wird auch das Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des Partners/der Partnerin geprüft. Oftmals besteht dann kein Anspruch auf ALG II mehr. Besondere »Eingliederungshilfen«1 für unter 25-Jährige – Arbeitgeber können einen Zuschuss von bis zu 500 Euro monatlich erhalten, wenn sie einen unter 25-Jährigen einstellen, der mindestens sechs Monate arbeitslos war (Eingliederungszuschuss nach § 421p SGB III). Es kann sinnvoll sein, bei eigenen Bewerbungen oder im Vorstellungsgespräch auf diese Förderung hinzuweisen. Das solltest Du vorab mit Deinem Vermittler abklären! – Wenn Du bereits ausbildungsbegleitende Hilfen (abH, z. B. Was tun, wenn man nicht übernommen wird?. Stütz- und Nachhilfeunterricht, sozialpädagogische Hilfen) bekommen hast, dann können diese sechs Monate über das Ende der Ausbildung hinaus fortgeführt werden (Übergangshilfen nach § 241 Abs. 3 SGB III).

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– Ähnliche Hilfen sind auch erstmalig als "Starthilfe" bei Aufnahme einer Arbeit möglich (Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen nach § 246a-d SGB III). Hilfen unabhängig vom Alter Daneben gibt es eine Vielzahl von (Qualifizierungs) Maßnahmen und »Eingliederungshilfen«, die nicht an ein bestimmtes Alter geknüpft sind und somit auch für junge Erwachsene in Frage kommen. Diese Maßnahmen sind mehr oder minder hilfreich und von sehr unterschiedlicher Qualität. Einige – insbesondere solche für ALG-II-Bezieher – haben eher »abstrafenden« als »helfenden« Charakter. Bescheid wissen solltest Du über die finanziellen Hilfen bei der Arbeitsuche: So kann das AA Dir beispielsweise Kosten für Bewerbungen oder Fahrtkosten (für Vorstellungsgespräche) erstatten. Nach der schule keine ausbildung was tun. Dabei gilt die Grundregel: Die Leistungen müssen beantragt werden, bevor die Kosten anfallen! ( Zum Jahresbeginn 2009 ist eine Gesetzesänderung zu allen Maßnahmen und Hilfen der AA geplant. Es ist aber davon auszugehen, dass es die genannten Hilfen – ggf.

Anfangs fühlt es sich sicher noch irreal an, aber Stück für Stück wird dir nach dem ganzen Prüfungs-Wirrwarr zur Steuerfachangestellten klar: Ich habe es geschafft!! Ich darf mich jetzt tatsächlich zum Who is Who der zahlenaffinen -arbeitenden Gattung zählen! Ich bin Steuerfachangestellte. Die meisten der "Ex-Azubis" werden sich sicher in den Wochen und Monaten vor diesem Zeitpunkt eingehend damit beschäftigt haben, was sie mit ihrem Abschlusszertifikat anstellen wollen. Einige waren sich diesbezüglich vielleicht schon seit Anbeginn ihrer Ausbildung sicher. Soll es geben, so etwas! Hartz IV Ratgeber: Arbeitslos nach der Ausbildung. Falls du dir noch nicht schlüssig darüber bist, wie es weiter gehen soll, hier einige Optionen zusammen gefasst: Die Entscheidung für den weiteren Weg, den du von nun an einschlagen willst, hängst sicherlich von mehreren Faktoren ab: 1. Einfach weitermachen wie bisher: Hast du seitens deiner Ausbildungs-/ Praktikumskanzlei die Zusicherung, nach Bestehen deiner Prüfung übernommen zu werden? Falls ja: Gefällt es dir hier so sehr, dass du dort weiterhin beschäftigt sein möchtest?