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Wöchentlich erscheinende Fachzeitschrift für Betriebswirtschaft, Steuer- Wirtschafts- und Arbeitsrecht Erscheinungsweise: 52 Ausgaben pro Jahr Sprache: Deutsch Für Der Betrieb stehen folgende Abonnements zur Verfügung: Aktualisiert: 20. 05. 2019 09:18 Jahresabo Jahrespreis: 488, 00 € abonnieren

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2 K 826/20) geurteilt, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Ein Unternehmer hatte auf seinem privaten Wohnhaus eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Dabei wurde das Dach beschädigt. Der Unternehmer ließ die Schäden von einem Dachdecker und Zimmerer reparieren. Er berücksichtigte die in den Rechnungen der Handwerker ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug in seinen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Photovoltaikanlage. Das Finanzgericht lehnte, wie das Finanzamt zuvor, die Voranmeldung ab. Berücksichtigt wurde nur ein Teil der Vorsteuer. Da der Unternehmer das Gebäude zu mehr als 90 Prozent privat nutzt, konnten nur zehn Prozent der unternehmerischen Nutzung zugerechnet werden. "Die Vorsteuer aus den Rechnungen kann dann nicht im vollen Betrag von dem Unternehmer abgesetzt werden, wenn die Reparatur auch teilweise dem privat genutzten Bereich zugutekommt", sagt Karbe-Geßler.