Antrag Auf Gewährung Einer Landeszuwendung Denkmal Förderung

In Nordrhein-Westfalen hat die Denkmalförderung einen hohen Stellenwert, d. h., die Städte und Gemeinden, die Religionsgemeinschaften aber vor allem auch private Eigentümer von Baudenkmälern können Zuschüsse zu Aufwendungen erhalten, wenn diese aus Gründen des Denkmalschutzes besonders gravierend sind. Diese denkmalbedingten Mehrkosten können z. B. durch die kostspielige Renovierung einer Fachwerkfassade oder eines Dachstuhls, die (Wieder-) Eindeckung eines Daches mit Sandsteinplatten anstelle von Ton- oder Zementziegeln, die Wiederherrichtung historischer Fenster, verursacht sein. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Umfang und Schwere der Schäden, der Bedeutung des Baudenkmals und den finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers. Suchen. Die Höhe der Zuwendung beträgt für Gemeinden und Gemeindeverbände, Kirchen und Religionsgemeinschaften bis zu 30 Prozent und für Private bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind schriftlich mit Formblatt (Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Denkmalförderung -) vor Maßnahmebeginn bis zum 1. Oktober des dem Denkmalförderungsprogramm vorausgehenden Jahres einzureichen.

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Seiteninhalt Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen. Verfahrensablauf Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Denkmalschutz und Denkmalförderung | Bezirksregierung Detmold. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist. An wen muss ich mich wenden? Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Abteilung Sport Postfach 3167 65021 Wiesbaden Voraussetzungen Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert. Welche Unterlagen werden benötigt?

Www.Gelsenkirchen.De - Förderung Nach Dem Denkmalschutzgesetz

Antrag auf Fördermittel gestellt Für die Maßnahmen zur denkmalgerechten Schadensanalyse wurde fristgerecht ein Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung – Denkmalförderung – gestellt. Aufgrund von weitergehenden Erkenntnissen der Schädigung des Hauses und des erforderlichen Stützgerüstes Einsturzgefahr) wurde der Antrag kurzfristig aktualisiert und umfasst einen geschätzten Gesamtaufwand von 412. 600 EUR für den Bereich der denkmalgerechten Schadensanalyse. Denkmalförderung durch das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege | Nds. Landesamt für Denkmalpflege. Dabei kann sich der Eigenanteil auf 206. 300 EUR belaufen, wenn die maximal mögliche 50%-Förderung gewährt wird. Ein verbindlicher Zuwendungsbescheid liegt dem ImmobilienService bisher noch nicht vor. Um im nächsten Jahr weitere Fördermittel (ggf. Bundesmittel) für die Sanierung erhalten zu können, wurde in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde ein weiterer Förderantrag erarbeitet und fristgerecht eingereicht (BKM Mittel für Denkmalpflege – Sonderprogramm VII). Für diesen Antrag wurden überschlägig die zu erwartenden Sanierungskosten auf ca.

Denkmalschutz Und Denkmalförderung | Bezirksregierung Detmold

S 178), in der jeweils geltenden Fassung, Zuwendungen für die Erhaltung des unikalen schriftlichen und fotografischen Archivgutes in nichtstaatlichen Archiven im Freistaat Sachsen. 2. Die Mittel können auch für eine Kofinanzierung von Fördermitteln des Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts eingesetzt werden. In diesem Fall richtet sich das Verfahren nach den Vorschriften und Fördergrundsätzen des Bundes (). 3. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. II. Gegenstand der Förderung Förderfähig sind Ausgaben für die folgenden Maßnahmen zur Erhaltung des Archivgutes und zur Schadensprävention: Fachgerechte Reinigung von Archivgut, technische Bearbeitung von Archivgut und fachgerechte Verpackung von Archivgut. III. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind: Träger kommunaler Archive, die die Voraussetzungen des § 13 Absatz 2 des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen erfüllen und öffentlich zugänglich sind.

Antrag Auf Eine Landeszuwendung Aus Dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen &Bdquo;Sanierung/Modernisierung/Erweiterung&Ldquo; / Stadt Gießen

Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist. Nachweis der Eigentumsverhältnisse - Grundbuchauszug - Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung) Gemeinnützigkeitsbescheinigung Erklärung zu einer evtl.

Denkmalförderung Durch Das Niedersächsische Landesamt Für Denkmalpflege | Nds. Landesamt Für Denkmalpflege

Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist vom Zuwendungsempfänger in diesen Fällen in Höhe von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus eigenen oder sonstigen Mitteln zu finanzieren. 4. Zuwendungsfähig sind die unmittelbaren, projektbezogenen Sach- und Personalausgaben. VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Die Bewilligungsbehörde lässt auf Antrag des Zuwendungsempfängers die Verwendung anderer, zur Erreichung des Zuwendungszwecks gleichwertige Standards zu, soweit diese wirtschaftlich sind. Die für die Beurteilung des Antrages erforderlichen Angaben sind diesem beizufügen. VII. Verfahren Bewilligungsbehörde ist das Sächsische Staatsarchiv. Förderanträge für das Jahr 2022 sind bis zum 1. August 2022 und für die Folgejahre bis zum 31. Dezember des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Anträge auf Kofinanzierung von Vorhaben, die im Rahmen des Sonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts gefördert werden, sind ebenfalls bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen.

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören insbesondere auch - Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen, wenn hierbei auf ausreichende originale Substanz zurückgegriffen wird, - Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen, - Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation, - Architekten- und Ingenieurhonorare, - Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals, - Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes. Ausgenommen von einer Förderung sind: - der Erwerb eines Kulturdenkmals, - Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen. Antragsverfahren Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Antragsformulare sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde erhältlich. Vor Stellung des Antrages sollte unbedingt ein Gespräch mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde geführt werden und ggf. mit der Denkmalfachbehörde.