Alpmann Schmidt - Protokolle

Quelle: BLB NRW Fotograf Florian_Beckers. Landesjustizprüfungsamt Informationen zur juristischen Staatsprüfung Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (LJPA) ist dem Ministerium der Justiz angegliedert und hat seinen Sitz am Martin-Luther-Platz 40 in 40212 Düsseldorf. Es ist erreichbar über Telefon (+49 211 8792-276) montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Fax (+49 211 8792-418) und E-Mail (). Es ist zuständig für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung sowie für die Durchführung weiterer Prüfungsverfahren. Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie in diesem Bereich; darüber hinaus erfahren Sie Wissenswertes über das LJPA und finden Informationen rund um die juristische Ausbildung und die Prüfungen. Wir über uns - 2. NRW-Justiz: Mündliche Prüfung. jur. Staatsprüfung - staatl. Pflichtfachprüfung Wir über uns Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen stellt sich vor. Hier finden Sie Informationen zum Aufbau des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen. Staatliche Pflichtfachprüfung bei den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung vor einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt.
  1. NRW-Justiz: Mündliche Prüfung

Nrw-Justiz: Mündliche Prüfung

Habt ihr die neuen Maßnahmen für die Mündliche gesehen? "Alle (bis zu sechs) Prüflinge halten zunächst nacheinander den Vortrag; dabei befindet sich außer der dreiköpfigen Kommission jeweils nur eine Kandidatin bzw. ein Kandidat im Prüfungsraum. Anschließend wird das Prüfungsgespräch mit jeweils maximal drei Prüflingen im Wechsel durchgeführt, z. B. dergestalt, dass zunächst die Prüflinge zu 1. ) bis 3. ) ca. 30 Minuten lang im Zivilrecht geprüft werden und dann den Saal ver- lassen. Zug um Zug treten die Prüflinge zu 4. ) bis 6. ) ein und werden ebenfalls ca. 30 Minuten lang im Zivilrecht geprüft. Unterbrochen durch Pausen erfolgen in entspre- chender Weise die anderen Prüfungsabschnitte, die Schlussberatung sowie Verkün- dung und Begründung der Ergebnisse. " Ich halte das für sehr unfair! Das führt doch zu total unterschiedlichen Ergebnissen innerhalb einer Prüfung, da es sich somit faktisch nicht mehr um ein, sondern zwei Prüfungsgespräche handelt, die dann am Ende wiederum wie ein gemeinsames Gespräch benotet werden.

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