Zoll Online - Fachmeldungen - Neu Gestaltete Abfindungsanmeldungen Und Online-Anträge

Datum: 21. 12. 2021 Thema: Alkoholsteuer Seit dem 26. November 2021 stehen im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung () die neu gestalteten Formulare für die Abfindungsanmeldung zur Verfügung: 1219 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe)" 1220 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)" 1221 "Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers" Diese Formulare können über unsere Website in der Rubrik "Formulare und Merkblätter" aufgerufen werden. Rubrik "Formulare und Merkblätter" Die neu gestalteten Formulare sollten von Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern möglichst ab sofort verwendet werden. Bis zum 31. Formularservice | Verband Badischer Klein- und Obstbrenner e.V.. Dezember 2021 stehen die alten Formulare noch zur Verfügung. Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer die neu gestalteten Formulare 1219, 1220 und 1221 mit Drucknorm 2021 verwenden. Eine Verwendung von Formularen mit alter Drucknorm ab dem 1. Januar 2022 wird zu einer Zurückweisung der Abfindungsanmeldungen führen. Neue Online-Anträge im Bereich Abfindungsbrennen Seit dem 15. Dezember 2021 können alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) der Zollverwaltung Anmeldungen im Bereich des Abfindungsbrennens elektronisch stellen.

  1. Formularservice | Verband Badischer Klein- und Obstbrenner e.V.
  2. Abfindungsbrennerei Anmelden
  3. Abfindungsanmeldung Magazine
  4. Arnold holstein | Destillationsanlagen

Formularservice | Verband Badischer Klein- Und Obstbrenner E.V.

Abfindungsanmeldung Online-Anträge für die Abfindungsanmeldung Rohstoffe Brenngenehmigung Durchführung des Brennverfahrens Die Gewinnung von Alkohol ist von Abfindungsbrennern mit folgenden Formularen anzumelden: Formular 1219 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrennens (mehlige Stoffe)" Formular 1220 "Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe)" Beim Ausfüllen der Abfindungsanmeldung sind die jeweiligen Ausfüllhinweise sowie die Vorgaben des "Merkblatts für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer" ( Formular 1222) zu beachten. Die Abfindungsanmeldung muss dem Hauptzollamt Stuttgart - Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen - spätestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn in Papierform vorliegen. Sie darf nicht per Telefax oder als E-Mail-Anhang übersandt werden. Die Durchschrift der Anmeldung ist als vorläufiger Betriebsplan in der Abfindungsbrennerei auszulegen und später mit der Brenngenehmigung zu verbinden. Arnold holstein | Destillationsanlagen. Seit dem 15. Dezember 2021 besteht zusätzlich zu den Papierformularen die Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal abzugeben.

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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Formulare & Merkblätter Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers (nichtmehlige Stoffe) Abfindungsanmeldung des Stoffbesitzers Abfindungsanmeldung des Brennereibesitzers mehlige Stoffe Meldung Feinbrand Vordrucke online ausfüllen und ausdrucken unter Vordruck Nr. 1204 bis 1280 sind für Brennereibetriebe drucken

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Links zu Das Finanzministerium/der deutsche Zoll haben eine sehr informative Homepage. Wir bieten nachfolgend auch direkte Links zu verschiedenen Vordrucken und Informationen zum Anschauen bzw. Herunterladen. Ab 01. 01. 2022 können und müssen die Abfindungsanmeldungen mit nachfolgenden Formularen abgegen werden. Dies ist Online möglich. Allerdings können die Fomulare (siehe unten) weiter als PDF Datei auch leer ausgedruckt und dann von Hand ausgefüllt werden. Diese dann unterschreiben und auch weiter per Post an die ZAB senden. Es sind dann drei Blätter, die versendet werden müssen. Abfindungsanmeldung Magazine. Bitte alles ausfüllen und überall bei JA / Nein ein Kreuz setzen. Weiteres dazu unter Nr. 1219 Abfindungsanmeldung mehlige Stoffe Nr. 1220 Abfindungsanmeldung nicht mehlige Stoffe Nr. 1221 Abfindungsanmeldung Stoffbesitzer Bitte beachten Sie, dass ab dem Kalenderjahr 2022 nur noch die Neuen Brennanmeldungen gültig sind. Nachfolgend können Sie die Formulare auch runterladen.

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Das Brennen ist ein Handwerk mit Tradition, das viele Obstbrenner heute noch nach demselben Verfahren durchführen wie vor 100 Jahren. Um Obstbrände selbst herstellen zu dürfen, benötigt man nicht nur eine sehr kostbare Brennanlage, sondern muss sich erst um eine Lizenz bemühen, die vom Zoll ausgestellt wird. Diese regelt wo man welchen und wie viel Alkohol herstellen darf. Bis zum 31. 12. 2017 war dies geregelt im Bundesmonopolgesetz. Ein Brennrecht konnte man nicht so einfach erhalten, da es nur eine begrenzte Menge gab. Ein 300 Liter Abfindungsbrennrecht musste man bis dahin sogar einem anderen Brenner abkaufen. Dies ist seit dem 1. 1. 2018 nicht mehr so. Wissenswertes seit Einführung des Alkoholsteuergesetztes zum 1. 2018 Jedes 50 Liter und jedes 300 Liter Abfindungsbrennrecht wird automatisch in eine vorläufige 300 Liter Brennerlaubnis umgeschrieben. Für die Aufrechterhaltung der 300 l Brennerlaubnis ist 1/4 des Existenzminimums nötig, also 1/4 von 3 ha landwirtschaftlicher Fläche aus Acker, Wiese, Wald (=0, 75 ha) 1/4 von 1, 5 ha Intensivobstbau oder Weinbau (=0, 375 ha) Alle Brennereibesitzer müssen dies bis Ende 2027 Zeit nachweisen (gilt auch für bisherige 50 l Brennrechte), um eine dauerhafte Brennerlaubnis zu erhalten.

Der Brennbetrieb ist dann entsprechend der vorläufigen Brenngenehmigung durchzuführen. Hat der Abfindungsbrenner am Vorabmitteilungsverfahren teilgenommen und wurde er vorab per E-Mail darüber informiert, dass zu seiner eingereichten Abfindungsanmeldung eine Brenngenehmigung erteilt wurde, gilt diese als vorläufige Brenngenehmigung und der Brennbetrieb kann entsprechend der Durchschrift der Abfindungsanmeldung durchgeführt werden. Die Durchführung eines Brennverfahrens ist nur innerhalb der Zeiten, die in der Brenngenehmigung festgelegt sind, zulässig. Der Betrieb wird mit der ersten konkreten Handlung, die das Brennverfahren einleitet (z. Anheizen des Brenngeräts, Material einfüllen), eröffnet. Das angemeldete Material ist grundsätzlich bis spätestens 12:00 Uhr des Vortags des genehmigten Brennverfahrens in der Abfindungsbrennerei bereitzustellen. Die Aufbewahrungsgefäße müssen entsprechend der Abfindungsanmeldung gekennzeichnet sein. Um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen, darf jede Kennzeichnung nur einmal im Betrieb vorhanden sein.