Abänderung Versorgungsausgleich Mütterrente

27. Juli 2014 von Mit der Mütterrente ist gemeint, dass Erziehungszeiten für Kinder, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, besser anerkannt werden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, hat die gesetzliche Rentenversicherung Erziehungszeiten von 36 Monaten gutgeschrieben. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, wurde lediglich eine Erziehungszeit von 12 Monaten gutgeschrieben. Mit der Gesetzesänderung, die zum 01. Änderungen zum Versorgungsausgleichsgesetz - Rentenberater Bonn, Köln, Versorgungsausgleich. Juli 2014 in Kraft getreten ist, werden nun zusätzlich 12 Monate Erziehungszeiten gutgeschrieben, wenn die Kinder vor 1992 geboren sind. Für Kinder, die nach 1992 geboren sind, verbleibt es bei der bisherigen gesetzlichen Regelung. Selbstverständlich sind wir als Fachanwälte für Familienrecht immer über die neusten Gesetzesänderungen informiert. So können Sie sowohl an unserem Standort in Hamburg als auch in unserer Kanzlei in München mit einer optimalen auf dem neusten Stand rechnen. Versorgungsausgleich während Scheidungsverfahren Während eines Scheidungsverfahrens wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt.

Mütterrente Und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae

Auch geschiedene Ehegatten profitieren von der Mütterrente, weil der Zuwachs von einem Entgeltpunkt zu einem korrespondierenden Zuwachs von einem halben Punkt auf der Vaterseite korrespondiert. Die Frage ist nun, ob eine bereits rechtskräftige Entscheidung im Versorgungsausgleich abgeändert werden kann. Grundsätzlich ja, aber...... ist der Antrag nach § 226 Abs. Mütterrente und Versorgungsausgleich - Familienrecht Andrae. 2 FamFG frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt zulässig, ab dem ein Ehegatte voraus­sichtlich eine laufende Versorgung aus dem abzuändernden Anrecht bezieht oder dies auf Grund der Abänderung zu erwarten ist. Auf Deutsch: Die Abänderung kann erst beantragt werden sechs Monate, bevor der Ehegatte, der die Rente bezieht, in Rente kommt. Wenn die Rente schon erreicht ist, kann abgeändert werden, aber...... ist eine Abänderung der Entscheidung gemäß § 225 Abs. 4 FamFG im Versor­gungs­aus­gleich nur möglich, wenn die Wertänderung mindestens 5 Prozent des bishe­rigen Ausgleichs­werts des Anrechts beträgt und darüber hinaus die Veränderung des Ausgleichs­werts 120 Prozent der monat­lichen Bezuggröße nach § 18 SGB IV übersteigt.

Änderungen Zum Versorgungsausgleichsgesetz - Rentenberater Bonn, Köln, Versorgungsausgleich

Sie befinden sich hier Home Über uns Aktuelle Rechtsprechung Änderung des Versorgungsausgleichs durch... 25. 09. 2014 08:14 Seit dem 01. 07. 2014 wird den davon betroffenen Müttern die sogenannte Mütterrente gewährt. Soweit die Anwartschaften in die Zeit einer bereits geschiedenen Ehe fallen, kann dies zur Folge haben, dass der geschiedene Ehemann davon partizipiert. Aufgrund der jetzigen Gesetzesänderung und der Zahlung der Mütterrente ist eine Veränderung bei der Rentenberechnung eingetreten, die ggf. Mütterrente: Auswirkung auf Versorgungsausgleich? - Deutsche Anwaltauskunft. auf das im Rahmen des Versorgungsausgleichs maßgebliche Anrecht zurückwirkt. Aufgrund dieser Änderung kann gem. § 225 Abs. 2 FamFG eine Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich beantragt werden. Dies hätte dann zur Folge, dass dann auch der auf die Mütterrente entfallene Anteil in den Versorgungsausgleich mit einbezogen und aufgeteilt werden würde. Allerdings setzt dies voraus, dass die Einbeziehung der Mütterrente zu einer wesentlichen Wertänderung führt. Die Frage, ab wann eine Wertänderung wesentlich ist, ist ebenfalls im Gesetz geregelt und muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

MÜTterrente: Auswirkung Auf Versorgungsausgleich? - Deutsche Anwaltauskunft

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Ein halber Entgelt­punkt übersteigt den Grenzwert von 120 Prozent nicht! Fazit: Wenn nur 1 Kind vor dem 1. 1. 1992 geboren ist, sind die Voraus­set­zungen für eine Abänderung generell nicht gegeben, weil ein halber Entgelt­punkt für Kinder­er­zie­hungs­zeiten nicht den Grenzwert von 120 Prozent gemäß § 225 Abs. 3 FamFG übersteigt. Wenn dagegen zwei oder mehr Kinder vor dem 1. 1992 in der Ehe geboren wurden, ist eine Abänderung auch eines rechtskräftigen Versor­gungs­aus­gleichs möglich, wenn die Erhöhung mindestens fünf Prozent des damaligen Ausgleichs­werts beträgt. Viola Lachenmann ist Fachanwältin für Familienrecht und berät zudem als Fachanwältin für IT-Recht im Internetrecht, Softwarerecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht. Sie betreibt einen eigenen Blog, der unter g aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Frau Lachenmann regelmäßig zum Thema Familienrecht.

Wie verändert sich der Versorgungsausgleich durch die Änderung zur Mütterrente? Nicht nur geschiedene Frauen, sondern auch Männer können von einer Veränderung bei der Berechnung von Anrechnungszeiten profitieren. So hat die Verlängerung der Mütterrente eine Erhöhung der Altersversorgung vieler Frauen deren Kinder vor 1992 geboren wurden zur Folge. Diese Veränderung hat Einfluss auf den Ehezeitanteil der Altersvorsorge, welche bereits im Versorgungsausgleich ausgeglichen wurde. So stimmt die Berechnung aus Zeiten des Scheidungsverfahrens nicht mehr. Auch die Kindererziehungszeiten spielen dabei eine Rolle. Sie werden bei den Ex-Frauen neu angerechnet, so dass auch geschiedene Ehemänner einen Anspruch auf Beteiligung an der Hälfte der Erhöhung gewinnen. Ausschlaggebend ist dabei, dass sich der Ausgleichswert durch die Änderung um mindestens 5% erhöht. Zudem muss eine bestimmte absolute Mindesthöhe erreicht werden, was erst dann der Fall ist, wenn zwei vor dem 1. 1. 1992 geborene Kinder erstmals angerecht werden.