Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V

Auszug aus dem Inhalt der Schulung: häufig auftretende Notfälle im Pflegealltag Lagerungen in Notfallsituationen Notfallverfahren bei tracheotomierten Patienten Reanimation mit Hilfsmitteln (Atemwegssicherung + Frühdefibrillation) Maßnahmen zur Wiederbelebung (gem. ERC 2015) Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst Unser Notfalltraining entspricht den Anforderungen des Qualitätsmanagements an der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte in Notfallmaßnahmen. Diese Fortbildung ist geeignet für: examinierte Pflegekräfte Pflegehelfer Betreuungskräfte §87 SGB VI Vereinbaren Sie mit uns gerne einen individuellen Kurstermin unter erstehilfe[at]drk-altona-mitte[dot]de oder Tel. 040 890 811-70. zurück zur Kursübersicht

Fortbildungspflicht Für Pflegefachkräfte Gemäß 132 Sgb V.O

Zum Inhalt springen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) seit 2014 auch die Einhaltung der Fort-bildungspflicht für Pflegefachkräfte aus Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Hierzu ist kein Erste-Hilfe-Kurs gemäß berufsgenossenschaftlicher Richtlinien BGG 948 erforderlich. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V. Der MDK fordert regelmäßige Erste Hilfe Schulungen Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung muss ein Pflegedienst nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Mit unserer Erste-Hilfe-Fortbildung speziell für Pflegekräfte können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe Schulen und gleichzeitig qualifiziert Fortbilden.

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Pflegekräfte müssen regelmäßig gemäß § 132 SGB V in Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult werden. Wir trainieren Ihr Pflegeteam so realistisch wie möglich, an Ihren örtlichen Gegebenheiten oder in unseren Räumen an. Teilen Sie uns mit, wann es in Ihren Dienstplan passt. Wir richten uns nach Ihnen. Info Kursthemen Preise Anfrage Schulen Sie mit uns regelmäßig Ihr Team und Sie sind für die nächste Prüfung durch den MDK vorbereitet! Den Termin sprechen wir mit Ihnen ab - hierbei richten wir uns nach Ihren Wünschen und den zeitlichen und räumlichen Gegebenheiten Ihrer Pflegeeinrichtung. Alle Teilnehmer erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung entsprechend den Vorgaben des MDKs. Wir empfehlen Ihnen für die Nachstellung einer realen Notfallsituation eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Um eine hohe Übungsqualität zu ermöglichen sollte die Teilnehmerzahl nicht 12 Personen übersteigen. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email. Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V De r medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht, welcher für alle Pflegefachkräfte gilt.

Kursinhalt Hauptziel der Fortbildung – Alltagsprobleme in der Altenpflege aufgreifen, den Pflegekräften Sicherheit geben, Ängste und Wissensdefizite zu den von Ihnen definierten Themen abbauen. Themen können beispielsweise sein: Allgemeines Vorgehen im Notfall und der Notruf Auffinden und Erkennen einer bewusstlosen Person Herz-Lungen-Wiederbelebung Einblick in die Frühdefibrillation (AED) Herzinfarkt und Schlaganfall weitere Themen auf Wunsch Dieser Kurs ist nicht über einen gesetzlichen Träger erstattungsfähig. Die Kostenübernahme nach DGUV-Vorschrift wird lediglich für die Aus/-Fortbildung für Ersthelfer Betriebe von anteilig 10% der Belegschaft übernommen. Diese Qualifizierung ist als Ganztagesschulung mit 9 Unterrichsstunden angelegt. Zielgruppe Examinierte Pflegekräfte Pflegehilfskräfte Nachbarschaftspflegekräfte Alle die Interesse an der Pflege haben Kursinformationen Lehrgangsdauer: 2 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Kosten je Teilnehmer: 25, 00 € Mindestteilnehmer: 6 Maximalteilnehmer: 15 Fahrkosten: bis 25 km ab Geschäftssitz Rehfelde frei, jeder weitere km 0, 30 € Bei weniger als 6 aber mind.