Uneinigkeit Über Den Schutz Des Gutgläubigen Zweiterwerb Der Vormerkung | Iurastudent.De

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Gutgläubiger (Zweit-)Erwerb Der Vormerkung Einmal Anders - Jurawelt-Forum

Auch bestehe kein Bedürfnis für den gutgläubigen derivativen Erwerb der Vormerkung. Zusätzlich zur wirksamen Abtretung des bestehenden Anspruchs bedürfe es keiner Steigerung der Verkehrsfähigkeit, da die Vormerkung nur den Zeitraum bis zur Eintragung des vorgemerkten An- spruchs sichern soll. b) Nach anderer Ansicht, der auch der BGH folgt ist ein gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung sehr wohl möglich. Dieser beruhe zumindest mittelbar auf dem Rechtsgeschäft der Forderungsabtretung und habe rechtsgeschäftlichen Charakter, was die Anwendung von Gutglaubenserwerbsvorschriften rechtferti- ge. Gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung - Zivilrecht. Insofern bestehe eine Vergleichbarkeit mit dem gutgläubigen Zweiterwerb der Hypothek. Diese Karteikarte wurde von paul207 erstellt.

§ 986 BGB. (2) Gutgl. Zweiterbwerb Bsp. : E veräußert Sache an K (1) unter EV, K (1) verleiht die Sache an NB, dieser behauptet gegenüber K(2), er habe von E unter EV gekauft und veräußert das AnwR an K (2). Unterschied zu (1): NB verfügt nicht über Eigentum, sondern über ein existentes, aber nicht ihm zustehendes AnwR. Dieses wird als "minus" zum Vollrecht wie dieses übertragen (§§ 929 ff analog). Hier also gutgl. Erwerb vom NB analog §§ 929, 932. Gutgläubiger zweiterwerb vormerkung fall. Folge: K (2) erwirbt das AnwR so, wie es besteht, er erwirbt Eigentum, wenn die Bedingung (Kaufpreiszahlung an E) eintritt. Merke: Kein Gutglaubensschutz hinsichtlich der Bedingung selbst, daher kann K (2) das AnwR nur so erwerben, wie es tatsächlich besteht. Daher kein gutgl. Erwerb eines gar nicht existenten AnwR (arg. : Bedingung existiert gar nicht und kann daher nicht eintreten) und kein Gutglaubensschutz bzgl. der Höhe der Forderung E/K(1). Wenn NB also ggü. K(2) wahrheitswidrig gesagt hat, es stehe nur noch eine Rate aus, so wird diesbezüglich kein Gutglaubensschutz gewährt.

Gutgläubiger Zweiterwerb Einer Vormerkung - Zivilrecht

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Zweiterwerb Einer Auflassungsvormerkung, §§ 398, 401 Bgb Analog - Exkurs - Jura Online

A. ist ein solcher Erwerb möglich.

dann kommt das anerkenntnis. dann kommt die abtretung unter vorlage des anerkenntnisses und der notariellen urkunde. fraglich ist nun, ob die falsch eingetragene vormerkung auf einen dritten übertragen werden kann (zweiterwerb). ansatzpunkt ist hier, dass die vormerkung nach § 401 bgb mit einer abgetretenen forderung auf übetragung am grundstückseigentum mitgeht, also nie isoliert übertragen wird. diese forderung könnte aus dem scheingeschäft, dem gewollten geschäft oder dem anerkenntnis zwischen k und v stammen. fangen wir mit dem gewollten geschäft an. dieses ist formnichtig. ein anspruch daraus entsteht nicht. eine nichtexistente forderung kann nicht, zumal sie nicht verbrieft ist, übertragen werden. ohne forderungsübertragung geht auch keine vormerkung über. die eingetragene vormerkung begründet auch keinen guten glauben dahingehend, dass die gesicherte forderung besteht. dann könnte die vormerkung mit dem anspruch aus dem anerkenntnis übertragen worden sein. da darüber eine urkunde ausgestellt ist, greift gemäß § 405 bgb der einwand nicht, das anerkenntnis sei entsprechend § 117 I bgb nur zum schein abgegeben worden.