Aktive Latente Steuern Österreich

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Keywords Steuerlatenzen HGB IAS 12 Rechnungslegung Unternehmensrechnung Latente Steueransprüche Authors and Affiliations Linz, Austria Viktoria Oberrader About the authors Viktoria Oberrader wird ein Doktoratsstudium an der Universität Linz absolvieren und ist zudem als Berufsanwärterin bei einem Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen tätig.

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Eine Saldierung ist nicht vorzunehmen, soweit eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich nicht möglich ist. § 198 Abs. 10 ist entsprechend anzuwenden. Die Posten dürfen mit den Posten nach § 198 Abs. 9 zusammengefasst werden. Die Steuerabgrenzung braucht nicht vorgenommen zu werden, soweit sie nicht wesentlich ist. In Kraft seit 20. 07. 2015 bis 31. Aktive latente steuern österreich de. 12. 9999 0 Entscheidungen zu § 258 UGB Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar. 0 Diskussionen zu § 258 UGB Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden. Sie können zu § 258 UGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an! Diskussion starten

Insbesondere im Zusammenhang mit Personengesellschaften ergeben sich komplexe Fragen im Zusammenhang mit der Erstanwendung des RÄG 2014. Die Stellungnahme befasst sich ausschließlich mit Fragen, die den UGB-Einzelabschluss betreffen. Fragen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von latenten Steuern in UGB-Konzernabschlüssen werden an anderer Stelle geklärt werden. Im Hinblick auf den Anhang ist darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu überarbeiten sind und die AFRAC-Stellungnahme umfassende Angaben fordert, sondern auch die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des Temporary-Konzepts zu erläutern sind. § 258 UGB (Unternehmensgesetzbuch), Steuerabgrenzung - JUSLINE Österreich. Die Stellungnahme steht auf der Homepage des AFRAC zum Download zur Verfügung: KPMG-Kontakt: Mag. Gabriele Lehner M: Dr. Günther Hirschböck M: