Berliner Modell (Recht) – Wikipedia

Mit der Dokumentation des Inventars ist die Aufgabe des Gerichtsvollziehers beendet. b) Pflichten des Vermieters Der Vermieter kann bewegliche Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, jederzeit wegschaffen. Anschließend hat er sie vier Wochen zu verwahren. Bewegliche Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, kann er vernichten. Vermietern wird wegen der Gefahr, dass sich der Mieter auf die Werthaltigkeit der entsorgten Gegenstände beruft aus Beweislastgründen ausdrücklich geraten, auch weiterhin alle Gegenstände des Mieters zu verwahren und einzulagern (Horst, DWW 13, 122, 133). 2. Zwangsräumung als Berliner Modell - Ratgeber für Vermieter - Mietrecht.org. Absicherungsmöglichkeit für den Vermieter Vor einer voreiligen Entsorgung der Gegenstände und anstelle einer kostspieligen Einlagerung kann es deshalb ratsam sein, einen allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer mit der Erstellung eines Gutachtens über den üblicherweise zu erzielenden Erlös bei einer Pfandrechtsverwertung zu beauftragen. Die Begutachtungen werden nach der "Frankfurter Liste" erstellt, eine interne Ergebnisliste der vereidigten Versteigerer bei Pfandrechtsverwertungen.

  1. Berliner Modell: Regelung der vereinfachten Zwangsräumung
  2. Zwangsräumung als Berliner Modell - Ratgeber für Vermieter - Mietrecht.org

Berliner Modell: Regelung Der Vereinfachten Zwangsräumung

Der Gerichtsvollzieher vollstreckt damit gewissermaßen die Herausgabe der Wohnung, denn der Mieter kommt ja ohne neuen Schlüssel nicht mehr hinein. Gleichzeitig verbleibt aber sein gesamter Hausrat in der Wohnung, an dem der Vermieter sein Vermieterpfandrecht gemäß § 562 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend macht. Das Berliner Modell bringt damit einige Vorteile für den Vermieter: Es entfallen die Kosten für Spedition, Müllabfuhr und Lagerung, für die er nun keinen Vorschuss leisten muss. Er kommt in den Besitz von Gegenständen, die er evtl. verwerten kann, um die Mietschulden seines früheren Mieters zu begleichen. Berliner Modell: Regelung der vereinfachten Zwangsräumung. Meldet der Mieter Privatinsolvenz an, verbleiben die zuvor gepfändeten Sachen im Besitz des Vermieters und werden nicht unter den übrigen Gläubigern aufgeteilt. Was genau passiert beim Berliner Modell mit den Gegenständen des Mieters? Beim Berliner Modell kann der pfändbare Hausrat nach einem Monat verwertet werden. Der Vermieter kann bei einer Räumung nach Berliner Modell allerdings nicht beliebig mit dem Hausrat des Mieters verfahren.

Zwangsräumung Als Berliner Modell - Ratgeber Für Vermieter - Mietrecht.Org

Insbesondere wird der Gläubiger nicht Eigentümer der Sachen. Auch kann er sie zur Schuldenbegleichung nicht beliebig veräußern. Der Umgang des Gläubigers mit den zurückgebliebenen Sachen ist gesetzlich konkret in § 885 a Abs. 2 bis 5 ZPO geregelt, sodass sich der Gläubiger sogar schadensersatzpflichtig machen kann, wenn er die Regeln nicht beachtet. 2. Der Umgang des Gläubigers mit den beweglichen Sachen im Mietobjekt Nach § 885 a Abs. 2 S. 1 ZPO hat der Gläubiger die sich im Mietobjekt befindlichen beweglichen Sachen nach erfolgreicher Besitzeinweisung für einen Monat und einen Tag zu verwahren. Die Aufbewahrungspflicht des Gläubigers gilt nicht für Sachen, an deren Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht, also bspw. bei Müll. Diese Sachen kann der Gläubiger jederzeit vernichten. An die Offensichtlichkeit sind jedoch besonders hohe Anforderungen zu stellen, zumal diesbezüglich die Ansichten der Parteien stark auseinanderfallen können. Zum Schutz des Gläubigers sieht § 885 a Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Haftungserleichterung vor, nach welcher der Gläubiger beim Wegschaffen und Vernichten nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

Pfandrechtsverwertungen werden nach dem Bargeldprinzip durchgeführt. Der Insolvenzverwalter kann keine Ansprüche auf in bar getätigte Verwertungen geltend machen (§ 1238 BGB und § 142 Bargeschäft InsO). Für den Vermieter ist das Vermieterpfandrecht auch interessant, wenn bei Tod des Mieters niemand erreicht werden kann, der die Erbschaft annimmt. Mithilfe des allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerers kann das blockierte Mietobjekt kurzfristig geräumt werden - legal und rechtssicher. Eine Vermieterpfandrechtsverwertung oder eine Verwertung wegen Annahmeverzug ist ein hoheitlicher Akt. Ob nach § 1235 BGB oder § 885a Abs. 3 ZPO verfahren wird: Zur Verwertung muss in jedem Fall der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer eingeschaltet werden; dieser ist darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch zu erfüllen, und er ist dazu verpflichtet, die Bewertung und Verwertung unter Beachtung der Rechte aller Beteiligter zu angemessenen Kosten durchzuführen.