Sbb Tageskarten – Gemeinde Nebikon

Stadtverwaltung Burgdorf Zentrale und Empfang, Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf Telefon Zentrale: 034 429 91 11 Fax Zentrale: 034 422 94 26 E-Mail Zentrale

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Anzahl Tageskarten: 2 Preis pro Tageskarte in CHF: 42. - / Auswärtige 47. - GA-Tageskarte reservieren Weitere Details und Bemerkungen Bezugsberechtigte Benützungsberechtigt sind Erwachsene (auch auswärtige Personen), Minderjährige mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, Behördenmitglieder und das Personal der Gemeinde Hasle b. Burgdorf für Dienstfahrten. Preis Die Benützungsgebühr je Tageskarte beträgt für Einwohnerinnen und Einwohner von Hasle b. B. CHF 42. 00, für auswärtige Personen CHF 47. 00 (ab 01. März 2018). Die Benützungsgebühr ist am Schalter bar oder mit Postcard / Maestrocard zu bezahlen. Reservation Die Tageskarten sind am Schalter der Gemeindeverwaltung in Hasle b. Dienstleistungen: Tageskarten Gemeinde. Burgdorf hinterlegt und werden vom Gemeindepersonal verwaltet. Reservationen werden frühestens 90 Tage vor dem Reisedatum entgegengenommen. Sie können via Internet () oder während den Öffnungszeiten über die Gemeindeschreiberei erfolgen. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

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Der Zuteilungsentscheid des Personals der Gemeindeverwaltung ist verbindlich, ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen. Bezug Die Tageskarten können gegen Vorweisung eines persönlichen Ausweises zu den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Der Postversand ist ausgeschlossen. Schalteröffnungszeiten Montag 08:00 – 12:00 und 14. 00 – 18. 00 Uhr Dienstag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Verhinderung Wird trotz Reservation die Tageskarte nicht abgeholt, wird die volle Benützungsgebühr in Rechnung gestellt. Gemeinde burgdorf tageskarten in 1. Ein Umtausch der gekauften Tageskarten oder eine Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Benützungsvorschriften Mit der Reservation der Tageskarte anerkennt der Benützer die Benützungsvorschriften und Weisungen der Abgabestelle sowie folgende Bestimmungen der SBB: «Der Handel sowie der Verkauf der Tageskarte an Endverbraucher durch Dritte auf Bahnareal der beteiligten Transportunternehmungen ist untersagt. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen macht schadenersatzpflichtig und hat evtl.

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eine Konventionalstrafe zur Folge. » Verlust Ab Erhalt der Tageskarten haftet der Benützer bei allfälligem Verlust der Karte vollumfänglich selber. Es besteht keine Ersatzmöglichkeit. Diese Benützungsvorschriften treten per 01. März 2018 in Kraft; alle früheren Vorschriften werden aufgehoben

Stadtverwaltung Burgdorf Zentrale und Empfang, Kirchbühl 23, Postfach 1570, 3401 Burgdorf Telefon Zentrale: 034 429 91 11 Fax Zentrale: 034 422 94 26