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Nach der Aufhebung der Monarchie fiel die Villa in den Besitz des Freistaats Bayern. Von 1918 bis 1920 stand sie leer und wurde von 1920 bis 1979 als Mietshaus genutzt. 1979–2007 war sie Dienststelle des Landbauamts Regensburg. 1979–1981 wurde eine durchgreifende Renovierung durchgeführt, wobei besonderer Wert gelegt wurde auf die Erhaltung des originalen Baubestandes an Böden, Türen und Fenstern. Nach einer erneuten Sanierung wird die Königliche Villa seit 2007 vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege genutzt. Die Aufteilung des Gebäudes wurde von der mehrfachen Umnutzung nicht wesentlich betroffen und befindet sich damit weitgehend im ursprünglichen Zustand. [5] Ausstattungsdetails [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Fast die gesamte bewegliche Ausstattung wurde 1918 nach München abtransportiert und ging dort im Zweiten Weltkrieg fast vollständig verloren. Einige wenige Möbelstücke wurden später im bischöflichen Palais in Regensburg aufgefunden und nach der Renovierung zurückgebracht.

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Im Parterre befinden sich die Speise- und Festsäle, in den Obergeschossen die Gemächer des Königs, der Königin und des Kronprinzen. Nutzung Die Villa wurde von der königlichen Familie nur wenig und unregelmäßig genutzt. Schon König Maximilian verbrachte nach einem Besuch der Baustelle im Jahr 1856, kurz vor der Fertigstellung des Gebäudes, nur wenige Sommertage der Jahre 1858 und 1860 dort. Repräsentativer Glanz fiel auf die Königliche Villa nur für einige Wochen des Jahres 1866, als die sächsische Königsfamilie während des Preußisch-Österreichischen Krieges hier residierte. Die königliche Familie und ihr Tross konnten die Villa mit 85 Dampfzügen des Königreichs Sachsen über ein am Donauufer, unmittelbar unterhalb der Villa verlaufendes Gleis erreichen. Nach dem Aufhebung der Monarchie fiel die Villa in den Besitz des Landes Bayern. Von 1918 bis 1920 stand sie leer und wurde von 1920 bis 1979 bewohnt. 1979-2007 war sie Dienststelle des Landbauamts Regensburg. 1979-1981 wurde eine durchgreifende Renovierung durchgeführt.

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Beide legten Wert auf Bepflanzung und reichen Baumbestand und ließen Bäume, Sträucher und Pflanzen aus den Hofgärtnereien in Nymphenburg und Schleißheim und Forsten der Umgebung anliefern. Von der Ostengasse bis zum Haupteingang wurde eine Allee aus Lindenbäumen angelegt. Nach der 2015 abgeschlossenen dreijährigen Restaurierung der gesamten Parkanlage einschließlich der erhaltenen Mauern der ehemaligen Stadtbefestigungsanlagen orientiert sich die heutige Bepflanzung wieder an den alten Vorstellungen und Plänen des Oberhofgärtners Effner. Literatur Anke Borgmeyer, Achim Hubel, Andreas Tillmann, Angelika Wellnhofer: Stadt Regensburg, Denkmäler in Bayern. Band III. 37, Regensburg 1997, S. 14–16. Rosa Micus: Die königliche Villa in Regensburg. Dienststelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Dr. Peter Morsbach Verlag, 2011, ISBN 978-3-937527-40-6. Weblinks Einzelnachweise ↑ Denkmalsteckbrief Villapark, Stadt Regensburg, Amt für Archiv und Denkmalpflege, Stand 2009 ↑ Karl Bauer: Regensburg Kunst-, Kultur- und Alltagsgeschichte.

Führungen in der Außenanlage der Königlichen Villa, Regensburg Die königliche Villa in Regensburg, heute Dienststelle des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, liegt erhöht auf den Resten der Stadtbefestigung vor den Toren der spätmittelalterlichen Stadt. Die Führung durch die Außenanlage des Gebäudes wird die markante Platzgeschichte erläutern. Vor allem aber werden die Geschichte des Hauses und seiner Architektur beleuchtet. Pandemiebedingt ist der Zugang in die Innenräume nicht möglich, aber mit Hilfe von Fotografien werden Einblicke in die Innengestaltung gewährt. ​​​​​​​ ​​​​​​​ ​​​​​​​​​​​​​​Die Veranstaltung ist nicht barrierefrei. Mit: Dr. Ruth Sandner (BLfD) und weiteren Mitarbeitenden des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Regensburg Treffpunkt: Adolf-Schmetzer-Str. 1, 93049 Regensburg, Eingang zum Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege Dauer: ca. 30 Minuten Max. Teilnehmerzahl: 10 Personen Die Veranstaltung ist kostenfrei. Sicherheitshinweise: Es können keine Personen mit nachgewiesener COVID-19-Infektion, mit COVID-19 assoziierten Symptomen, mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, oder die aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme unterliegen teilnehmen.