Revision Raumplanungsgesetz 2 Etappe
Angesichts der Bedeutung dieses Ansatzes für das Bauen ausserhalb der Bauzonen beschloss der Bundesrat, hierzu und zu anderen neuen Elementen vom Juni 2017 bis August 2017 eine ergänzende Vernehmlassung durchzuführen. Die Stellungnahmen fielen erneut überwiegend kritisch bis ablehnend aus. Allerdings erachteten insbesondere die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie einzelne Fachverbände den Planungs- und Kompensationsansatz als entwicklungsfähig. Revision Raumplanungsgesetz RPG 2 – FSKB. Gestützt auf weitere Vertiefungsarbeiten und Rückmeldungen kantonaler Gremien sowie von Wirtschafts-, Umwelt- und Fachverbänden wurde der Planungs- und Kompensationsansatz inzwischen wesentlich präzisiert. Adresse für Rückfragen Dr. Maria Lezzi, Direktorin Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 464 25 97 (Kommunikation) Links Herausgeber
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Die Partei wird sich anlässlich der Detailberatung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen. Die Vorlage habe u. a. das Ziel den Föderalismus zu stärken, d. h. vorliegend insbesondere die kantonale Planungshoheit. Leider müssen wir feststellen, dass die Vorlage unter dem Strich mit all seinen Rapportierungs- bzw. Monitoring Mechanismen (Art. 24g, Art. Stellungnahme 2. Etappe Revision Raumplanungsgesetz - GRÜNE Schweiz. 38b usw. ), seinen Vorschriften zu Rückbauten (bspw. Art. 25 Abs. 3 und 4), den drohenden Folgen bei Verfehlung der Stabilisierungsziele (vgl. 38c) starke zentralistische Muster aufweist. Aus Sicht der SVP müsste die vorliegende Revision auch dafür genutzt werden, vermehrt wieder Kompetenzen an die Kantone zu übertragen. Weiter ist im Rahmen der Vorlage dringendst die Festlegung einer Verjährungsfrist für illegale Bauten oder in derselben Thematik eine Delegationsnorm an die Kantone zu prüfen. Die heutige Rechtsprechung führt unter dem Strich zu stossenden, unverhältnismässigen Folgen für betroffene Grundeigentümer (bspw.
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Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zudem systematisch neu geordnet und in einem eigenen Kapitel zusammengefasst werden. Revision raumplanungsgesetz 2 etape.com. Sie werden damit übersichtlicher und verständlicher, was ein wichtiger Faktor für einen einheitlicheren Vollzug ist. Erarbeitung der Vorlage Die erste Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durch. Da die Stellungnahmen überwiegend kritisch bis ablehnend ausfielen, beschloss der Bundesrat im Dezember 2015, die Revision auf wenige Themen mit ausgewiesenem Revisionsbedarf zu konzentrieren: Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung in funktionalen Räumen, Raumplanung im Untergrund sowie raumplanerische Interessenabwägung. Im Zuge der Vertiefungsarbeiten wurde mit dem Planungs- und Kompensationsansatz ein neues Element entwickelt, das sich nur indirekt aus Anträgen oder Anregungen aus der Vernehmlassung 2014/2015 ableiten liess.
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Widerstand gegen RPG2 hat sich ausgezahlt. Der Einsatz des SGV gegen die zweite Etappe RPG hat sich gelohnt, nach einer Medienkonferenz mit anderen Spitzenverbänden und den Kantonalen Bau- und Planungsdirektoren hat Bundesrätin Doris Leuthard die Arbeiten am RPG 2 gestoppt. Schon gestern Montag hatte Radio SRF im Rendez-Vous am Mittag gemeldet die Revision stehe angesichts des grossen Widerstands auf der Kippe. Der endgültige Stopp erfolgte dann heute morgen, wie die Nachrichtenagentur SDA meldete. Im Bericht heisst es: "Auf Vorschlag von Bundesrätin Doris Leuthard hätten sich das UVEK und die kantonale Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) vergangene Woche bei einem Treffen darauf verständigt, dass im laufenden Jahr keine weiteren gesetzgeberischen Arbeiten mehr erfolgen, sagte ein UVEK-Sprecher. Revision raumplanungsgesetz 2 etappe 2016. Im UVEK sei man sich bewusst, dass die Umsetzung der ersten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) die Kantone fordere. Der Bund sei bereit, die Kantone dabei zu unterstützen.