Sind Rückzahlungsklauseln Für Ausbildungskosten/Studienbeiträge/Fortbildungskosten Zulässig?

Generelle Anforderungen an Rückzahlungsklauseln Generell lässt sich sagen, dass die Grenzen der Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen enden, wenn damit beabsichtigt wird, dass die Entschlussfreiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigt wird. Es gilt ein striktes Verbot einer unzulässigen Kündigungserschwerung (BAG, Urteil vom 31. 05. 1960, Az. : 5 AZR 505/58). Rückzahlungsklausel duales studium in deutschland. Vielmehr soll mit einer solchen Klausel dem berechtigte Interesse des Arbeitgebers Rechnung getragen werden, dass eben dieser Zahlungen zurückverlangen kann, die im Vertrauen auf ein gedeihliches Beschäftigungsverhältnis leistet wurden. Dabei sollte immer geprüft werden, ob das verfolgte Interesse gerechtfertigt ist, denn nur weil eine solche Klausel im Vertrag steht, bedeutet das nicht, dass diese wirksam ist. Es ist vielmehr zu überprüfen, ob die jeweilige Regelung einer Inhaltskontrolle standhält. Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders – entgegen Treu und Glauben – unangemessen benachteiligen.

  1. Rückzahlungsklausel duales studium der
  2. Rückzahlungsklausel duales studium vertrag
  3. Rückzahlungsklausel duales stadium.com
  4. Rückzahlungsklausel duales studium in deutschland

Rückzahlungsklausel Duales Studium Der

Dadurch hätte ich weit weniger Chancen gehabt, eine attraktive Stelle in dem Unternehmen nach Beendigung des dualen Studiums zu erlangen. Mit dem Beenden des Studiums im September 2009 verließ einer meiner Studienkollegen das Unternehmen auf eigenen Wunsch und wurde bis heute nicht zur Rückzahlung der Studiengebühren aufgefordert. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wurde ich ab dem 1. Oktober 2009 in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen, das ich zum 15. August 2010 fristgerecht gekündigt habe. Duales Studium: Arbeitsvertrag, Rechte, Pflichten und mehr! - UNICUM ABI. Diese Woche wurde ich dazu aufgefordert, die Studiengebühren anteilig in Höhe von ca. 355 Euro per Lastschrift zurückzuzahlen. Bisher habe ich die Einzugsermächtigung für den Lastschrifteinzug nicht unterschrieben, da ich der Meinung bin, die unterschriebene Rückzahlungsklausel ist unwirksam. Insbesondere die Tatsache, dass wir die Rückzahlungsklausel erst unterschreiben mussten, als bereits 1. 500 Euro von insgesamt 2. 500 Euro überwiesen waren, lässt mich an deren Gültigkeit zweifeln.

Rückzahlungsklausel Duales Studium Vertrag

Die Berufung der Klägerin gegen das … Weiterlesen → BAG – 3 AZR 621/08 Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. 01. 2011, 3 AZR 621/08 Leitsätze des Gerichts Eine Klausel in einer vorformulierten Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten der Aus- oder Fortbildung zu erstatten hat, wenn er vor dem Abschluss … Weiterlesen → BAG – 3 AZR 173/08 Rückzahlung von Schulungskosten – Bindungsdauer – Inhaltskontrolle – Vergütungspflicht Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. 09. 2009, 3 AZR 173/08 Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. Stolperfallen bei Rückzahlungsklauseln für Bildungskosten. Juni 2007 – 7 Sa 1188/06 – wird zurückgewiesen. Der Beklagte … Weiterlesen → BAG – 3 AZR 900/07 Fortbildungsvertrag – Bindungsdauer – Verbot der geltungserhaltende Reduktion – ergänzende Vertragsauslegung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. 2009, 3 AZR 900/07 Leitsätze des Gerichts Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe … Weiterlesen → BAG – 3 AZR 192/07 Rückzahlung von Ausbildungskosten – Anwendbarkeit des BBiG – unangemessene Benachteiligung durch eine Rückzahlungsklausel Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.

Rückzahlungsklausel Duales Stadium.Com

Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2. (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird. Wenn also der Auszubildende Student rausgeworfen wird, soll er nach der Klausel noch zahlen? So gehts ned. Verträge werden üblicherweise für den Streifall gemacht. Sollte sich also ein Konflikt anbahnen frage mal einen Profi = z. B. Anwalt danach. Ich glaube nicht dass der Vertrag einer anwaltlichen und gerichtlichen Prüfung standhält. Rückzahlungsklausel duales stadium.com. Wird die Firma auch wissen und entweder gar nichts unternehmen, weil es nur zur Abschreckung dient, oder schnell zurückrudern sobald substanzieller Widerstand insb durch einen Anwalt droht. ----------------- "" # 2 Antwort vom 7. 2013 | 08:04 Hallo, Vielen Dank für die Antwort! Da es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsvertrag handelt (es wird kein IHK-Abschluss erlangt), sondern lediglich um eine Art Praktikumsvertrag ("Durchführung des praktischen Teils"), greift das BBiG vermutlich nicht, oder?

Rückzahlungsklausel Duales Studium In Deutschland

Das BAG bestätigt hier weitere Rechtsprechung, wonach der Arbeitnehmer wissen muss, welches Vertragsangebot er gegebenenfalls annehmen muss, um die vereinbarte Rückzahlungsverpflichtung abzuwenden. Bindungsdauer darf nicht zu lang sein Häufiger Streitpunkt ist die in Verträgen vereinbarte Bindungsdauer. Die Klauseln sehen vor, dass die übernommenen Kosten zurückzuzahlen sind, wenn der Arbeitgeber oder der Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung nicht für einen bestimmten Zeitpunkt für das Unternehmen arbeitet. Grundsätzlich kann eine Bindungsdauer vereinbart werden. Das Ziel der Arbeitgeber, in den Genuss der erworbenen Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu kommen, wird als legitim anerkannt. Allerdings darf die Bindungsdauer nicht zu lang sein. Die Vorteile der Ausbildung und die Dauer der Bindung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Wirksamkeit von Rückzahlungsvereinbarungen für Aus- und Fortbildungskosten - DGB Rechtsschutz GmbH. Dies ist in erster Linie nach der Dauer der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme, aber auch anhand der Qualität der erworbenen Qualifikation zu beurteilen.

Es sei üblich, »im Rahmen von Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten auch die Verpflichtung zur Rückzahlung von gezahlter Vergütung für Zeiten der Freistellung zur Fortbildung aufzunehmen. « Arbeitnehmer erhält geldwerten Vorteil Das Arbeitsgericht konnte auch keine unangemessene Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB) des Arbeitnehmers erkennen: zwar sei es bei Rückzahlungsklauseln immer erforderlich, den Nutzen des Arbeitgebers durch die längerfristige Bindung des Arbeitnehmers ans Unternehmen und die besseren Arbeitsmarktchancen des Mitarbeiters gegeneinander abzuwägen. In diesem Falle habe der Arbeitnehmer durch das Ingenieurstudium und die erworbenen Kenntnisse einen geldwerten Vorteil erlangt, der die Rückzahlung der getätigten Aufwendungen im Falle der Nichtannahme eines Job-Angebots rechtfertige. Quelle: Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 03. 02. Rückzahlungsklausel duales studium der. 2015 Aktenzeichen: 9 Ca 180/14 Rechtsprechungsdatenbank des Landes Hessen Lesetipp der AiB-Redaktion »Weiterbildung und Rückzahlungsklauseln« von Thomas Lakies in »Arbeitsrecht im Betrieb« 12/2010, S. 720-726.