Schimmel Außerordentliche Kündigung

Das Amtsgericht Hannover hat in einem für Sie als Vermieter erfreulichen Urteil entschieden, dass die unterlassene Lüftung des Mieters den Vermieter sogar zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. In dem Fall hatte sich massiver Schimmelpilz in der angemieteten Wohnung gebildet. Fristlose Kündigung wegen ungenügenden Lüftungsverhalten Der Mieter hatte wohl etwas gegen Frischluft, denn trotz der eindringlichen Aufforderung "zwei- bis dreimal täglich das Fenster zehn bis 15 Minuten" zu öffnen, blieben die Fenster verschlossen. Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bei Schimmelbildung in der Wohnung | Rechtsindex. Hieran änderte auch eine Abmahnung des Vermieters nichts. Allenfalls zur Kippöffnung hinter geschlossenen Gardinen war der Mieter bereit. Der Vermieter sah sich deshalb zum Äußersten veranlasst: Zur fristlosen Kündigung seines Mieters. Schlechtes Lüften begünstigt Schimmelpilze Der zuständige Amtsrichter in Hannover gab dem Vermieter Recht. Denn "nach normaler Lebenserfahrung" gefährdet das "völlig ungenügende Lüftungsverhalten" die Mietsache in erheblichem Maß, meinte der Richter.

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Außerordentliche Kündigung Des Mietverhältnisses Bei Schimmelbildung In Der Wohnung | Rechtsindex

Schimmel in der Wohnung ist in der letzten Zeit immer häufiger aufgekommen. Die Ursache des Schimmelpilzbefalls liegt nicht nur in einem falschen Heiz- und Lüftungsverhalten, sondern kann auch aus einem Baumangel resultieren. Egal, woher der Schimmelpilz in der Mietwohnung kommt, es ist ein vorliegender Mietmangel, der bei Ihnen zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Sie sollten also alles daran setzen, dass Sie dem Schimmelpilz nicht mehr ausgesetzt sind. Eine Kündigung des Mietvertrags ist die letzte Instanz. Woher kommt der Schimmelpilz? Jeder Vermieter wird die Ursache des Schimmelpilzbefalls erst einmal bei Ihnen suchen. Ein Mieter, der gerade in der Heizperiode nicht ordentlich lüftet, ist immer wieder der Grund, der genannt wird. Schimmel ausserordentliche kündigung . In den Räumen, in denen häufig Feuchtigkeit entsteht, beim Baden und Duschen und auch beim Zubereiten von Speisen wird der Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft erhöht. Diese Faktoren beeinflussen die Bildung von Schimmelpilzen, wenn eben nicht regelmäßig gelüftet wird.

Mietvertrag: Schimmel Kein Grund Für Fristlose Kündigung - Focus Online

Auch eine Gefahr für Kleinkinder ist zu berücksichtigen. Um eine solche Gesundheitsgefährdung feststellen zu können, ist im Einzelfall meist ein Sachverständigengutachten notwendig. Eine "allgemeine, grundsätzliche Gefährlichkeit von Raumgiften bzw. Schimmel für die menschliche Gesundheit" kann eine Gesundheitsgefährdung hingegen noch nicht begründen. Ebenso wenig wie einfache Mutmaßungen. Mietvertrag: Schimmel kein Grund für fristlose Kündigung - FOCUS Online. Die Gesundheitsgefährdung muss daher immer für jeden Fall einzeln nachgewiesen werden und darf nicht nur auf generellen Erfahrungswerten beruhen. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Februar 2014 – 3 U 154/11

Hier wird allenfalls die zweite Ausnahme in Betracht zu ziehen sein; denn der Schimmelbefall dürfte zu beseitigen sein, so daß das Setzen einer Abhilfefrist nicht von vornheren sinnlos ist. II. Im übrigen müßten Sie darlegen und beweisen, daß ein Ausnahmefall vorliegt, also eine sofortige Kündigung aus besonderen Gründen gerechtfertigt ist. Da dies - auch wegen der verhältnismäßig strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung insoweit stellt - oft mit Schwierigkeiten verbunden ist, sollten Sie dem Vermieter schriftlich und nachweisbar eine Frist zur Beseitigung des Schimmelbefalls setzen. Insoweit können Sie sich ohne weiteres auf ein ärztliches Attest stützen, das eine allergische Reaktion bescheinigt. Ob ein solches Attest ausreicht, um eine Kündigung ohne vorherige Fristsetzung zu rechtfertigen, hängt naturgemäß von seinem genauen Inhalt ab. Dies gilt umso mehr, als der Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten Urteil darauf hingewiesen hat, daß Schimmelpilz in Mieträumen nicht automatisch die Gesundheit der Bewohner gefährdet.