Außenprüfung: Willkür- Und Schikaneverbot Bei Erlass Einer Prüfun | Steuern | Haufe

Kündigt das Finanzamt eine Betriebsprüfung an, hat das Unternehmen kaum eine Chance sich dagegen zu wehren. Denn grundsätzlich ist es der Finanzbehörde erlaubt, eine solche Außenprüfung voraussetzungslos, also ohne besondere Begründung, anzuordnen. Allerdings darf sich das Finanzamt dabei nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen. Ansonsten kann die Betriebsprüfung wegen des Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuell veröffentlichten Urteil (vom 28. Willkür und schikaneverbot finanzamt for you depending. September 2011, Az. : VIII R 8/09) bestätigt. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt. Das Finanzamt hatte bei ihm eine Prüfung angeordnet. Begründet wurde diese mit Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie der Erklärung des Rechtsanwalts, er nutze die Hälfte seines Einfamilienhauses für betriebliche Zwecke. Ferner wurde ein "heftiger Widerstand seitens des Steuerpflichtigen bei erstmalig angesetzter Betriebsprüfung" angegeben. Der Rechtsanwalt erhielt ein Schreiben, in dem ihm die Durchführung der Außenprüfung ohne weitere Begründung unter Bezugnahme auf § 193 Abs. 1 angekündigt wurde.

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Zwar darf eine Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet werden. Sie muss aber dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären. Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung | Bundesfinanzhof. Lässt sich das Finanzamt von anderen, sachfremden Erwägungen leiten, kann dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung rechtswidrig ist. Das Finanzgericht muss nun den Sachverhalt weiter aufklären. (BFH-Pressemitteilung vom 14. 03. 2012) Das Urteil im Volltext

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… … Aus dem Gesetz wie auch aus der BpO als allgemeiner – die Behörden bindende und von den Gerichten zu beachtende – Verwaltungsrichtlinie ist damit zu entnehmen, dass die Entscheidung, eine Außenprüfung vorzunehmen, sich nur von der für geboten erachteten Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse leiten lassen darf. Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung, Bundesfinanzhof, Pressemitteilung - lifePR. Daraus folgt, dass das Auswahlermessen des Finanzamts bei Anordnung einer Außenprüfung jedenfalls seine Grenze im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Willkür- und Schikaneverbot findet … Im Streitfall ist die Behauptung des Klägers, das FA habe bei Erlass der Prüfungsanordnung gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen, nach seinen umfänglichen, konkretisierten Ausführungen zu tatsächlichen Besonderheiten nicht von der Hand zu weisen. … Auch wenn eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich ohne weitere Begründung ermessensfehlerfrei angeordnet werden kann …, kann die Anordnung nach dem zuvor Gesagten im Einzelfall gleichwohl ermessensfehlerhaft sein, wenn sich nämlich das FA maßgeblich von sachfremden Erwägungen leiten lässt und der Zweck der Prüfung der steuerlichen Verhältnisse in den Hintergrund tritt.

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Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Vernehmung der von R benannten Zeugen hatte das Finanzgericht zuvor abgelehnt, weil es davon ausging, dass im Hinblick auf den weiten Anwendungsbereich des § 193 Abs. 1 AO das Willkürverbot erst dann verletzt sein könne, wenn feststehe, dass das Ergebnis einer Außenprüfung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt umgesetzt werden könne. BFH: Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer. Entscheidung: Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts wegen eines Verfahrensfehlers auf. Den Verfahrensfehler sah der BFH darin, dass es das Finanzgericht unterlassen hat, die von R beantragte Zeugeneinvernahme durchzuführen. Aus den Vorschriften der Abgabenordnung über die Außenprüfung sowie aus der Betriebsprüfungsordnung gehe hervor, dass sich das Finanzamt bei seiner Entscheidung, eine Außenprüfung vorzunehmen, nur von der für geboten erachteten Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse leiten lassen dürfe. Das Auswahlermessen des Finanzamts bei der Anordnung einer Außenprüfung finde seine Grenze deshalb im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Willkür- und Schikaneverbot.

Deshalb kommt es im Streitfall entscheidungserheblich auf die Frage an, ob das Finanzamt die Außenprüfung beim Kläger aus sachfremden Erwägungen angeordnet hat. Das FG hätte den Sachverhalt in diesem Punkt weiter aufklären müssen. Die Vorentscheidung ist daher aufzuheben und zur Nachholung der unterbliebenen Feststellungen an das FG zurückzuverweisen. Betroffene Norm § 193 Abs. 1 AO Streitjahr 2005 Anmerkungen Deloitte hat im Wege einer Online-Umfrage Großbetriebe mit Umsatzerlösen größer 10 Mio. Euro oder mehr als 250 Mitarbeitern nach den Hintergründen für Mehrergebnisse aus Betriebsprüfungen befragt. An der Umfrage haben 733 Unternehmensvertreter teilgenommen. Unter anderem abgefragt wurde das Klima während der Betriebsprüfung. Willkür und schikaneverbot finanzamt youtube. Hier gibt die Mehrzahl der Unternehmen ein freundliches oder sachlich/neutrales Klima an, jeder Zehnte nennt ein angespanntes, jeder Hundertste sogar ein feindliches Klima. Unternehmen, welche ein angespanntes oder feindliches Klima angeben, sehen sich mehrheitlich relevanten oder sehr starken Nachforderungen ausgesetzt, siehe Deloitte Tax-News.