Antrag Säumniszuschlag Erlass Vollzugshinweise Zur Zuordnung

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Das Finanzgericht Hamburg hat am 04. 08. 2021 zum Aktenzeichen 4 K 11/20, ob eine natürliche oder juristische Person als pünktlicher oder nicht pünktlicher Steuerzahler zu betrachten ist, sich nicht anhand einer einzelnen Steuerart beurteilt, sondern ist in einer Gesamtschau zu prüfen, bei der alle für das Verhältnis zwischen dem Steuerzahler und der Finanz- bzw. Zollverwaltung relevanten Umstände heranzuziehen sind. Aus dem Newsletter des FG Hamburg vom 03. 01. 2022 ergibt sich: Säumniszuschläge, die gegenüber einem an sich pünktlichen Steuerzahler erhoben werden, verlieren ihren Zweck als Druckmittel, den Steuerschuldner zur rechtzeitigen Zahlung seiner steuerrechtlichen Verbindlichkeiten anzuhalten, was bereits für sich genommen einen hälftigen Erlass der verwirkten Säumniszuschläge rechtfertigt. Antrag säumniszuschlag erlass bzw erstattungsverfahren. Hat die Säumnis des Steuerzahlers keinen oder nur einen geringfügigen Verwaltungsaufwand verursacht, ist auch der weitere, mit der Erhebung von Säumniszuschlägen verfolgte Zweck entfallen mit der Folge, dass als ermessensfehlerfreie Entscheidung allein ein vollständiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht kommt.

Das Urteil des 4. Senats betrifft die Überprüfung einer Ermessensentscheidung über den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen. Das beklagte Hauptzollamt hatte den Erlass von Säumniszuschlägen auf Energiesteuer (Fälligkeit am 12. 6. 2017, Zahlung am 29. 2017) abgelehnt, weil die Klägerin auch in der Vergangenheit in insgesamt 19 Fällen verspätet, allerdings innerhalb der Schonfrist gezahlt habe und damit kein pünktlicher Steuerzahler sei. Das Gericht hat diese Entscheidung als rechtswidrig angesehen und den Beklagten verpflichtet, den Billigkeitsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Es hat zunächst beanstandet, dass die Klägerin bereits deshalb als nicht pünktliche Steuerzahlerin angesehen wurde, weil sie die Energiesteueranmeldungen verspätet abgegeben hatte; tatsächlich seien auch die anderen Steuerarten wie Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer etc. in die Betrachtung mit einzubeziehen gewesen. Bearbeitung von Anträgen auf Erlass von Mahngebühren etc. | Erfurt.de. Im Übrigen seien die Energiesteuerzahlungen lediglich geringfügig – bei 17 Anmeldungen um einen Tag und bei zwei Anmeldungen um zwei Tage – verspätet erfolgt.

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III, Infocenter). Oftmals erfolgt ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen, da aus der Betrachtung der wirtschaftlichen Verhältnisse de...

Des Weiteren hat das Gericht darauf abgestellt, inwieweit die Säumnis zu Verwaltungsaufwand führt, der ebenfalls durch die Verwirkung von Säumniszuschlägen abgegolten werden solle. Verursache die Säumnis im konkreten Fall keinen oder nur geringen Verwaltungsaufwand, komme ein vollständiger Erlass der Säumniszuschläge in Betracht. Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Nach bislang herrschender Auffassung sollen die Säumniszuschläge zur Hälfte Druckmittelcharakter haben, weshalb üblicherweise die Hälfte der verwirkten Säumniszuschläge erlassen wird, wenn mit ihnen kein Druck mehr auf das Zahlungsverhalten ausgeübt werden kann. Die "andere Hälfte" soll zinsähnlichen Charakter haben und den besagten Verwaltungsaufwand abgelten. Interessant an der Entscheidung des 4. Senats ist, dass ein vollständiger Erlass in Betracht kommen soll, wenn kein oder nur geringer Verwaltungsaufwand entstanden ist; dessen Höhe im konkreten Einzelfall zu prüfen ist. Der (abstrakt) Zinscharakter spielt danach nicht unbedingt eine Rolle.

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Kommentar Finanzämter können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, dazu gehören auch Säumniszuschläge, erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre ( § 227 AO). Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung. Säumniszuschläge können danach nur in Ausnahmefällen erlassen werden, denn sie sind ein Druckmittel eigener Art, das den Steuerzahler zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll ( Erlaß). Außerdem werden dadurch Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei der Durchsetzung säumiger Zahlungen anfallen. Dies gilt auch im Konkursverfahren ( Konkursverfahren). Der Umstand, daß ein Konkursverwalter aus konkurs- und haftungsrechtlichen Gründen fällige Steuern nicht zahlen darf, weil noch nicht feststeht, ob die Konkursmasse zur Begleichung vorrangiger Masseschulden ausreicht, zwingt für sich allein nicht das Finanzamt, Säumniszuschläge zu erlassen. Kann z. Antrag säumniszuschlag erlass vollzugshinweise zur zuordnung. B. ein Konkursverwalter fällige Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut mangels Liquidität der Konkursmasse erst nach Veräußerung eines Betriebsgrundstücks entrichten, ist dies noch kein Grund für einen Billigkeitserlaß.

Ein solcher Erlass im Billigkeitsverfahren kann jedoch nur gelingen, wenn den Steuerpflichtigen keine Schuld trifft. Denn Voraussetzung für einen solchen Erlass ist, dass der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzbehörde alles getan hat, um z. B. eine Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen. Erlass von Säumniszuschlägen - Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht. [2] Da ein Säumniszuschlag kraft Gesetzes entsteht, ist es grundsätzlich notwendig, beim Finanzamt einen Erlassantrag nach § 227 AO zu stellen, um die festgesetzten Zuschläge zu vermindern. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.