Eike Von Repkow

Eike von Repgow, welcher den Sachsenspiegel ursprünglich in lateinischer Sprache verfasste, folgte der Bitte des Grafen Hoyer von Falkenstein und übersetzte diesen im Spannungsbogen von gesamtgesellschaftlichen Umwälzungen, in deren Folge sich souveräne Landesherrschaften festigten, Handel, Infrastruktur und Gewerbe sich entfalteten sowie die individuellen Weichbilder der Städte und Ortschaften den identitätsstiftenden Charakter der anhaltischen Gebietsherrschaft formten. Die Intensivierung und Verdichtung der Wirtschaftskreisläufe, die Durchsetzung der Ware-Geld-Beziehung sowie die entwicklungsbedingte Transformation der Feudalgesellschaft und deren Prinzipien bedurfte rechtlicher Verbindlichkeiten. Eike von Repgow gab diesen mit dem zwischen 1220 und 1235 entstandenen Sachsenspiegel einen Rahmen. In Verbindung mit dem Magdeburger Stadtrecht, welches maßgeblich durch Erzbischof Wichmann von Magdeburg (1152–1192) privilegiert und weiterentwickelt wurde, behielten diese für Jahrhunderte ihre Gültigkeit und prägten die Rechtswirklichkeit in den Grenzen des Heiligen Römischen Reiches sowie darüber hinaus in Ostmittel- und Osteuropa.

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Nach eigener Aussage hat Eike von Repgow die ursprüngliche, vermutlich lateinische Fassung des Sachsenspiegels, auf Bitten des Grafen Hoyer von Falkenstein ins Deutsche übersetzt und "Spiegel der Sachsen" genannt. Eike von Repgow entstammt einem Geschlecht, das von 1156 bis in das frühe 19. Jahrhundert in Urkunden des mitteldeutschen Raumes präsent ist. Die Familie benannte sich nach einem Dorf, das heute Reppichau heißt und in dem Städtedreieck Köthen, Dessau, Aken liegt. Nur sechs Urkunden zwischen 1209 und 1233 geben Auskunft über die Person Eike von Repgows als Zeuge bei verschiedenen Rechtshandlungen: Auf der Mettine der Landdingstätte der Grafen von Brehna südlich von Zörbig ist Eicko de Ribichowe 1209 Zeuge der Veräußerung des Schlosses Spören durch die Burggrafen von Giebichenstein an den Bischof von Naumburg. Im Jahre 1215 bezeugt Heico de Repechowe neben anderen Edlen und Ministerialen in Lippehna bei Raguhn ein Rechtsgeschäft des Fürsten von Anhalt zugunsten des Kollegiatstifts Coswig.

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Herzlich Willkommen auf dem "Minishetlandhof von Repgow "! Inmitten Sachsen- Anhalt, nahe des Biosphärenreservates "Mittlere Elbe", in der Gemeinde Osternienburger Land, im Ortsteil Reppichau, befindet sich unsere Mini- Shetlandzucht. Sie ist eingetragen unter dem Suffix "von Repgow". Der Ort Reppichau schrieb Geschichte durch " Eike von Repgow". Er war der Verfasser des berühmten "Sachsenspiegels", mit dem erstmalig in Deutschland und Teile von Europa das Strafrecht im Mittelalter vereinheitlicht wurde. Bei der Zucht unserer Minis legen wir Wert auf ein kompakt erscheinendes Exterieur mit korrektem Fundament, raumgreifenden Bewegungen und einem edlen Kopf. Sie sollen einen guten Charakter und ein ausgeglichenes Temperament haben. Unsere Fohlen bekommen vollständige Papiere, d. h. mit Pass und Eigentumsurkunde. Wir sind Mitglied im Pferdezuchtverband Brandenburg- Anhalt. " Thalia von Repgow" Leistungsprüfung am 24. 8. 2021 " Hallali von Repgow" geb. 2021 Reservesiegerfohlen Fohlenchampionat Pferdezuchtverband Brandenburg- Anhalt " Hormine von Repgow" geb.

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Die vier Glanzstcke sind: Heidelberger Bilderhandschrift (zwischen 1295 und 1304 im oberschsischen Raum entstanden), Oldenburger Bilderhandschrift (1336 im Kloster Rastede entstanden), Dresdener Bilderhandschrift (zwischen 1295 und 1363 im Raum Meien entstanden), Gustav Adolf Clo: Eike von Repkow Wappentafel aus dem Deutschen Wappenkalender 1933 Wolfenbtteler Bilderhandschrift (zwischen 1348 und 1371 entstanden, als Vorlage diente die Dresdener Bilderhandschrift). Bis auf die Oldenburger Bilderhandschrift, wurden die einzelnen Bilderhandschriften nach ihrem Aufbewahrungsort benannt. Nach Eike von Repkows letzer urkundlichen Erwhnung 1233 verliert sich seine Spur. Sein Todesdatum wie seine Grablege sind unbekannt.

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Somit erhielt Eike von Repgow einen Einblick in die bäuerliche, ritterliche und geistliche Lebensweise, was sich auf den "Sachsenspiegel" auswirkte. Zudem hatte er moderate Kenntnisse im kanonischen und römischen Recht. Seine umfassende Rechtskunde erhielt er als Teilnehmer an Beurkundungen, Verhandlungen und Gerichtstagen beim Grafen Hoyer von Falkenstein. Höchstwahrscheinlich war Eike von Repgow standesgemäß als Schöffe tätig. Nicht nachgewiesen ist, ob er auch einen festen Schöffenstuhl innehatte, da er in Urkunden mehrerer Landesherren auftaucht. Nach 1233 verliert sich die Spur von Eike von Repgow. Sein Todesdatum wie seine Grablege sind unbekannt. Sachsenspiegel [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Sachsenspiegel war das erste deutsche Rechtsbuch und auch eines der ersten deutschen Prosawerke. Es ist der Versuch, das Recht der Sachsen aufzuzeichnen, zu systematisieren und zu vereinheitlichen. Darin liegt auch die große Leistung Eike von Repgows, denn bis dahin war Land- und Lehnrecht nicht kodifiziert und von Region zu Region aus dem Gewohnheitsrecht heraus unterschiedlich.

90 39108 Magdeburg