Schmutzwasserkanal GefÄLle | Bauforum Auf Energiesparhaus.At

#1 Hallo, Vor unserem Haus wurde ein Abwasseranschluss gelegt. Die Höhendifferenz zwischen Haus an an der Straße liegendem Anschluss beträgt 4, 0 cm. Die Länge der Abwasserleitung zum Hausanschluss wären 20 m. Das ergäbe ein Gefälle von 0, 2%. In Fachveröffentlichungen lese ich von einem Gefälle von 1-2%. In Veröffentlichungen über Kanalisation lese ich von einem Gefälle ab 0, 1%, bei einem Rohrdurchmesser von 200 mm. Wenn ich nun bis zum hausseitigen Anschluss das Abwasserrohr (ankommend 180 mm Durchmesser) im gleichen Durchmesser von der Straße hinführe, reicht das Gefälle dann aus. Man sagt doch, dass eher ein zu starkes Gefälle dazu führe, dass das Wasser abfließe, ohne die Substanz zu transportieren. Da müsste doch ein sehr geringes Gefälle nur positiv sein, oder? #2 Hallo maecht, dazu habe ich unseren Fachmann befragt. Abwasser maximales Gefälle DN110 - Sanitär - Frag einen Bauprofi. Der sagt folgendes: Für die Verlegung der Abwasserleitungen auf öffentlichem Raum ist der Entsorger zuständig. Welches Gefälle die Straßenkanäle haben müssen, wird von diesem festgelegt und auch überprüft.
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Was ich sagen will: Hier werden einfach Vermutungen oder Annahmen getroffen, die einfach nicht belegbar sind und den TE nur verunsichern! Etwas mehr Objektivität wäre wünschenswert!

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Wirklich viel Länge ist ja nicht vorhanden, dass hier groß was picken bleiben könnte. Und spätestens mit der nächsten Dusche ist die Rutsche sicher wieder saubergespült. Und falls wirklich, wider Erwarten, alle Stricke reißen sollten: Der Bereich bleibt auch zugänglich. Das könnt ich nachher immer noch umbauen Pedaaa schrieb: 2m bis zum bestehenden Schacht... ah, nur 2m dann kannst du ja in den 2 m die pfeife einbauen... bin ganz erstaunt daß nach eggerhaus unterlagen die rutsche zulässig ist. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR: Hausanschlüsse. dachte um entmischung zu verhindern dürfte man nur senkrecht oder eben ganz flach... Ich denke ja, ihr habt beide recht. Hab dann ja noch weitergesucht, und einige Richtlinien gefunden, die besagen, bis 0, 6-0, 7m Höhenversatz sei die Steilstrecke besser, bei größerem Versatz der Absturz. Und wie soll es anders sein, ich bin ziemlich genau in diesem Grenzbereich. Pedaaa schrieb: Im schraffiert gezeichneten Bereich war ein alter Kellerabgang, wo ich den Höhen-Versatz auf Kanalschacht-Niveau machen kann.

#3 Die verantwortliche Firma muss hier tätig werden, da es sich um einen Mangel handelt. Zeigen Sie diesen Mangel der Firma schriftlich an, und geben sie einen realistischen Termin vor, bis wann der Mangel behoben sein soll. #4 Guten Tag tgaler, guten Tag Herr Ehlers, der Meister der Firma, die den Schacht gesetzt haben, behauptet folgendes: 1. Übliche und gängige Praxis ist, (nach einem Gefälle von 0, 5%) mit 45°-Bögen zum Schacht einen Sturz zu setzen. 2. Wer das in Abrede stellt, hat keine Ahnung vom Tiefbau... 3. Man könne sich nicht genau nach jedem Haus richten, weil es sein kann, dass "hinter" mir noch ein Haus hinkommt. Deshalb ist es i. O. dass der Schacht tiefer sitzt. Was sagt man dazu? bzw. wie ist das gesetzlich geregelt? #5 Jetzt kommt es darauf an, wem der Schacht gehört. Ist es ein allgemeiner Schacht zur öffentlichen Entwässerung dann hat der Mann Recht. Ist es Ihr Schacht, der zur Entwässerung ihres Hauses dient, dann stellt sich die Frage, warum er nicht genau so gebaut hat, wie er es beschrieben hat.